1. Behauptungen zu Folge hat er nie richtig Steuern bezahlt, was bleibt vom Eigenkapital übrig wenn erstmal der Fiskus am Futtertrog war.
wobei Anlagegold mehrwertsteuerfrei ist ... und wenn Herr S. pleite ist, weil er zu billige Lockvögel verkauft hat und sich zu teuer mit lange schon leer verkaufter Ware eindecken musste bzw. müsste, dann könnten die zu versteuernden Gewinne auch eher niedrig oder gar negativ sein ...
das FA kann ja erst dann richtig zuschlagen, wenn es umsatzsteuerpflichtige Umsätze und/oder Gewinne gibt ...