ja noch besser… Schreiben aufsetzen, widersprechen, (Vorsichtshalber) Schadensersatz androhen, das Ganze per Übergabeeinschreiben direkt an den Vorstand/Geschäftsführung adressieren. fertig. Vorher Sicherheitshalber noch mal die bei Vertragsabschluss nicht gelesenen AGB studieren, da stehen oft noch witzige Dinge drin… Zur Not mal den Anwalt des Vertrauens fragen.
Funktioniert natürlich nicht bei Preiserhöhungen durch die Habeck Umlage, das sollte aber klar sein.
...bei mir steht in den AGBs das Preiserhöhungen während Laufzeit nur erfolgen aufgrund Energiesteuer und Mehrwertsteuer...wird lustig