danke, genau das hatte ich vor kurzem in einem anderen fred versucht rauszufinden, eigentlich ergebnislos.also ob bzw unter welchen voraussetzungen der verkauf zwingend anzugeben wäre...
Der Verkauf wird nur indirekt wieder zwingend anzugeben sein - nämlich wenn Summen > 10.000,€ auf dem Konto landen und der Looser hinter dem Banktresen (da wo Spahn vorher mal kurz stehen durfte...) Dir sagt ... "WOHER kommt das Geld?"
Daher, alles ab ins Ausland, nichts im Bankensystem einlagern, nur Degussa, ProAurum oder im Selfstorage.....
Dann immer schön die alten Rechnungen über den Goldeinkauf aufbewahren .... oder von Freunden neu ausstellen lassen
. Ich hatte einen Riesendisput mit der Compliance Abteilung der Raiffeisenbank über 5.800,-- CHF!
Das muss man sich mal reinziehen!
Habe am Schluss gesagt, das war Kundenentertainment, hatte ich meinem Geschäftspartner an dem Abend ausgelegt und ob sie nun auch die Namen der Mädels wollten ....?