Und nicht vergessen - habe gerade die Diskussion überflogen - man muss natürlich seine privaten EM-Anlagen in keiner Steuererklärung angeben, solange man nicht innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn verkauft.
Egal, ob obrigkeitshöriger Systemling oder nicht
danke, genau das hatte ich vor kurzem in einem anderen fred versucht rauszufinden, eigentlich ergebnislos.
also ob bzw unter welchen voraussetzungen der verkauf zwingend anzugeben wäre...