Der schmeckt nicht.Sollte das Tier aber beim Bewegungsablauf stark beeintächtigt sein,oder Schmerzen hat,ist man verpflichtet,das Reh zu erlegen.
Sollte das Tier beim im Bewegungsablauf stark beeinträchtigt sein oder Schmerzen hat haben...
Und: bitte kein Komma vor 'oder'...es sei denn Du schreibst: ....stark beeintächtigt sein,oder wenn es Schmerzen hat...
Bitte, streng Dich ein wenig an !
Viele Grüße vom Dipfelscheissa und Gscheidhaferl. ( Scheffelpreisträger 1973)
Und bitte zukünftig keine Androhungen körperlicher Gewalt: '...schnupf Dich ein und spuck Dich als Wurm wieder aus'.