- Für die Entsorgung von privaten Bauabfällen muß das Baujahr des Hauses in schriftlicher Form nachgewiesen werden.
- Gibt es keine Abfalldeklaration für ein Haus, das vor 1993 gebaut wurde, wird der Abfall als asbesthaltig eingestuft. Die Kosten hat der Hausbesitzer zu tragen.
- Kann das Baujahr auf nach 1993 datiert werden, drohen keine weitere Umstände.
Das dient alles dem Umweltschutz.
Der Staat sammelt diese Abfälle dann selbst aus der Natur ein und entsorgt sie ohne Deklaration.