Haus / Grundschuld

  • Spätestens nach der MFGlobal - Geschichte sollte es vielen dämmern dass auch eine bei der Bank hinterlegte Grundschuld, sowie auch Aktien und Wertpapiere im Depot im Zweifelsfall als Eigenkapital der Bank zweckentfremdet werden können.


    Nehmt Ihnen das Zeug aus den Fingern solange ihr es noch könnt.


    Ja, einige Banken verkaufen Darlehen weiter.Bezüglich Grundschulden hat der Gesetzgeber hier aber 2008 reagiert. Stichwort Risikobegrenzungsgesetz, um den Mißbrauch der Grundschuld durch den neuen Darlehenseigentümer vorzubeugen.
    Bei dem privaten (!) Aktiendepot dürfte die Verleihung des Bestandes dem DepotGesetz entgegensprechen. So zumindest mein Verständnis.

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Bei dem privaten (!) Aktiendepot dürfte die Verleihung des Bestandes dem DepotGesetz entgegensprechen.


    Zu Zeiten in denen Gesetze von Privilegierten (Politik, Banken etc.) sanktionslos gebrochen werden wäre ich da sehr sehr vorsichtig. Vielleicht braucht es wirklich erst Millionen Betrogenene bevor die Öffentlichkeit begreift was derzeit vorgeht. Dann ist es zu spät.

  • Die Löschungsbewilligungen (notariell) liegen vor. Aber halt die zugehörigen Schuldbriefe nicht (ohne diese will das Grundbuchamt die GS nicht austragen). Die Zuständige "Sachbearbeiterin" sagte, lt. "System" sei nix im Tresor! Sie wolle es überprüfen, ist seitdem nicht mehr telefonisch zu erreichen... ;(


    Die gesetzte Frist läuft nächste Woche Mittwoch ab. Dann geht's zu Anwalt ...



    Wenn die Bank Grundschuldbriefe ausgestellt bekommen hat (ist notariell erfolgt), dann wirst du die Grundschuld nicht löschen können bevor diese Grundschuldbriefe (falls nicht auffindbar) für ungültig erklärt worden sind. Das ist allerdings eine sehr langwierige Prozedur. Bei mir dauert es immer noch an (insgesamt fast 1 Jahr). Sprich das gleich mit deinem Notar durch, denn du mußt diesen Antrag notariell stellen. Dazu brauchst du auch eine eidesstattliche Erklärung der Bank, dass die Briefe "verloren" gegangen sind. Aus dem Grundbuchauszug wird dein Notar entnehmen können, OB ein BRIEF erstellt worden ist.


    Herzliches Beileid.

  • Ich bewohne ein bezahltes Einfamilienhaus.
    Als ich damals den Kredit von der Bank nahm wurde eine Grundschuld eingetragen.
    Soll ich diese nun besser löschen lassen? Könnten mir Nachteile enstehen wenn sie weiter bestünde?
    Es hieß damals immer, dass man läßt sie besser stehen läßt um immer mal wieder günstig an Geld zu kommen.


    Gruß Ray


    Zurück auf Los und keine 4000 Mark einziehen! :wall:

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

    Einmal editiert, zuletzt von taheth ()

  • Du musst einen Bankster als Freund haben, der Dir solch einen Rat gegeben hat.


    Ich habe diesen Rat auch schon erhalten, eineml von einem Notar und einmal vom Banker. Ich musste auch darauf bestehen und zwar sehr bestimmend, dass die Grundschuld gelöscht wird. Der Bankster hatte zig Gründe parat, warum es für mich negativ sei, die Grundschuld löschen zu lassen.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • Hallo Ray Ferrier,


    Taheth ist systemkritsch schlecht drauf, aber er meint's nur gut mit dir.


    Wenn dein Einfamilienhaus abbezahlt ist, benötigst du in der Zukunft nur einen vermeidbaren Investitionskredit für Reparaturen oder einen Konsumkredit. Dafür erteile aber keinen Grundschuldeintrag als Sicherheit! Ich habe meine Grundschuld löschen lassen, da ich so ein Risiko hoffentlich nicht mehr eingehen muß! Du mußt für den Austrag aus dem Grundbuch mit ca. 400 Euro Kosten für die Gebühren rechnen. Tut zwar weh, beruhigt aber ungemein.


    Wayne Schlegel hat in einem anderen Forenfaden die Risiken gut beleuchtet beschrieben. Zum Risko hatte ich mir einen Leserbeitrag von unserem bestens bekannten WE gemerkt. Da ich keinen Link benennen kann, setze ich die stille Genehmigung der Moderatoren und WEs voraus. Ansonsten löschen:

  • Zitat

    Ich werde mich heute noch, oder gleich morgen darum kümmern!

    Eile mit Weile. Mir ist nicht bekannt wie sich das von Merowinger angesprochene Risikobegrenzungsgesetz in der heutigen Praxis verhält. Mich hatte ehemals Fragenzeichen angeschubst, als die Praktiken von Lonestar in aller Munde gewesen sind ;).

    Zitat

    ...dass einem daraus noch ein Strick gedreht werden könnte, obwohl die Schuld längst beglichen ist.

    Solch ein Bankverhalten ist hochkriminell. Wer verzweifelt ist, handelt irrational --> siehe Lehman Verkaufsstrategien.
    Ich hatte auch ob solch kruder, rechtlicher Muster gezweifelt, aber trau schau wem. Die Kosten für den Austrag sind überschaubar. Wenn wirklich mal Geld für Renovierung gebraucht wird, dann bemüh dich um einen KfW Kredit und im schlimmsten Fall um eine Hypothek. Grundschuld bedeutet immer, du unterwirfst dich der kompletten eingetragenen Grundschuld, unabhängig von der geleisteten Tilgung.


    Allerdings habe ich auch die Löschbewilligung bekommen und müßte nachsehen, ob Grundschuldbriefe erstellt wurden. Ist noch einmal ein anderes Kapitel. Such mal im Forum mit den Begriffen "Wayne Schlegel" und Akzessorisch.

  • Habe meine Grundschuld vor einigen Jahren schon bereinigen lassen und nun habe ich es auch geschafft meine Eltern zu überreden (ENDLICH!)...es ist wirklich schlimm, überall erhält man(n) die Aussage (ja, leider auch von Notaren): "Bringt nur Vorteile wenn man die Grundschuld drinne läßt !!" :wall:


    ! ES HANDELT SICH HIERBEI UM EINE DER GRÖSSTEN BANKENLÜGEN DIE JE VERBREITET WURDEN !


    Die Dummheit in Deutschland ist grenzenlos...5 von 6 Hausbesitzern (dies ist der Schnitt bei MEINER priv. Umfrage) DIE IHR HAUS BEREITS ABGEZAHLT HABEN, haben immer noch 'nen häßlichen BankenGollum im Grundbuch stehen....diese Handhabung kann man schon als grob fahrlässig bezeichnen ! :rolleyes:


    Ich versteh es nicht...einerseits sind die Deutschen geizig wie die ***** & gleichzeitig setzen sie völlig sinnlos Haus & Hof auf's Spiel...da sind die ***** aber schlauer, zumal sie diese Handhabe ja erfunden haben !


    Die Löschungsbewilligung ist (bei meinen Eltern) schon vor über 3 Monaten eingetrudelt...passiert ist aber (noch) nix...ein Anruf beim Amtsgericht brachte zu Tage das der Antrag immer noch in der Warteschleife ist...wer bremst hier ?!?! ...hier muss wohl auch ein Anwalt ran !


    Ich sage lieber nicht um welche Bank es sich wieder handelt... :S

    Solange die Dummheit größer ist als der Schmerz, siegt die Dummheit. Deshalb müssen die Schmerzen weiter steigen ! Und wenn Du das Problem erkannt hast, aber dafür keine Lösung findest, wirst Du früher oder später selbst zum Problem !

    7 Mal editiert, zuletzt von XiBalba ()

  • Zum Thema Grundschuld habe ich auch noch eine Frage.
    Ein guter Freund von mir hat ein Haus mit einem Schuldenberg. (Schulden i.H.v. ca. 50% vom Immobilienwert)
    Guthaben sind keine vorhanden, d.h. eine vorzeitige Tilgung kommt nicht in Frage.
    Grundschulen hat er sogar von 4 verschiedenen Banken drin.
    Ich habe schon versucht, ihn zum Verkauf zu überreden -> will er ums Verrecken nicht. :wall:


    Tja, kann man da noch irgendwas tun, die Grundschuld etwas zu „entschärfen“?
    Idee:
    Alle Darlehen auf einen neuen Kredit bei einer neuen Bank umschulden und diesen nur über eine Hypothek besichern.
    Wäre das was? Wenn ja, welche Bank bietet heute noch rein hypothekenbesicherte Immobilienkredite ohne Grundschulden an?



    PS: Bin ich froh, dass ich schuldenfrei, grundschuldsfrei und bürgschaftsfrei bin. Ich könnte damit nicht mehr gut schlafen.

  • ich höre im Geiste zwar schon wieder die Berufsignoranten im Nacken
    aber das mit der Grundschuld und der Zwangsvollstreckungsklausel ist Eichelman Mumpitz
    eine Grundschuld wird rechtlich zu einer Eigentümergrundschuld
    sobald das Bankdarlehen abbezahlt ist
    nix mit Heuschrecken, Zwangsvollstreckung etc.

  • Hallo Wurschtler,

    Zitat

    Alle Darlehen auf einen neuen Kredit bei einer neuen Bank umschulden und diesen nur über eine Hypothek besichern.

    Nach der vereinbarten Kreditlaufzeit muß umgeschuldet werden. Ich weiß es nicht ganz genau, aber du kannst die getilgten Beträge im Rahmen des Kreditneuvertrages auf den dann gültigen Stand austragen lassen. Die aufgenommenen nachrangigen Darlehen waren bestimmt günstiger.


    Ohne Eigenkapitel entkommst du den Grundschulden nicht.

    Zitat

    ...dass der Schuldner sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Die Grundschuld ermöglicht also dem Gläubiger im Ernstfall ohne vorherige Klage bei Gericht den verpfändeten Grundbesitz versteigern zu lassen. Die Vollstreckungsmöglichkeit erstreckt sich dabei nicht alleine auf das Grundstück, sondern auch auf das sonstige Vermögen des Schuldners. Das heißt, es ist auch eine Lohnpfändung möglich.

    Wenn du fündig wirst, schreib hier den Namen rein. Die quotierten Aussagen sind der Grund, warum du keine reinen Hypotheken darlehen bekommst. Wenn doch, läßt sich der Gläubiger über die Zinsen gut für das zu tragende Risiko bezahlen.

  • Hallo,
    ich habe also gestern den Worten schon Taten folgen lassen und bin zur Bank um mir die nötigen Infos zur Löschung der Grundschuld zu holen.
    Heute dann die Löschungsbewilligung beglaubigen lassen und damit zum Grundbuchamt. Dort wurde dann alles weitere zur Löschung veranlaßt.
    Mit etwas Glück bekomme ich noch im laufe des Dezembers die Bestätigung des Vorganges und die Angelegenheit ist damit erledigt.
    Die Original vollstreckbare Urkunde die bei der Bank lag, halte ich schon jetzt in meinen Händen!
    Die Mitarbeiter der Bank waren wirklich sehr behilflich und keiner hat versucht mich wegen vorgenannten Gründen zu überreden die Grundschuld doch stehen zu lassen. Mein Vater, 74 Jahre hat sich leider überreden lassen. Bei Ihm handelt es sich aber wohl nicht um eine Grundschuld, sondern tatsächlich um eine Hypothek. Das nur nebenbei erwähnt. Sein Bankberater meinte ganz schlau: Lass sie stehen, wenn deine Kinder das löschen lassen wollen, nach deinem Ableben kostet es dich kein Geld. :thumbup:


    Ich habe unseren Eintrag jedenfalls nicht aufschieben wollen, da ich mir relativ sicher bin, auch in Zukunft keinen größreren Kredit mehr nehmen zu wollen.
    Ob das alles jetzt wirklich notwendig war und die weiter vorne beschriebenen Fälle tatsächlich mal eintreten könnten, kann ich abschliessend nicht wirklich beantworten.


    Noch einmal herzlichen Dank an alle Ratgebenden.


    Gruß Ray

  • Jedenfalls gehört das Haus jetzt Dir und kein anderer hat irgendwelche Rechte mehr daran. Es schläft sich gleich viel besser, glaube mir :) .


    Gruß
    Währungshüter

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • eine Grundschuld wird rechtlich zu einer Eigentümergrundschuld
    sobald das Bankdarlehen abbezahlt ist
    nix mit Heuschrecken, Zwangsvollstreckung etc.

    Falsch, sie wird zur derivativen Eigentümergrundschuld.


    Achja, wenn Du mal 'nen klaren Moment übrig haben solltest, dann informiere Dich bitte zum Thema "Foreclosuregate". Dann wird Dir vielleicht klar, daß nicht immer alles mit rechten Dingen zugehen muß. Im Zweifelsfall bedeutet vollstreckt nunmal futsch. Ob man lieber einem Gericht erklärt, wieso eine Zwangsvollstreckung eben nicht zulässig war und sich dann in der Reihe der Gläubiger hinten anstellt oder von vornherein für Fakten sorgt bleibt allerdings jedem selber überlassen.

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