Woernies Grabbelkiste.

  • Grund ist, weil gestern Laborday war.

    ... und die Aufträge stapelten sich. Panik-Käufe. - Aber genauso viele wollten bei Silber gleich wieder raus.

    Stimmt es eigentlich, dass, wenn man sein Hirn noch zum eigenständigen Denken benutzt, man dann automatisch ein Nazi ist ???
    Frage an die Bundespolitiker: "Habt ihr eigentlich eine Ahnung wie irre ihr seid?"

  • O.t.: weiß zufällig jemand ob es eine Möglichkeit gibt Gewinne nach § 20 ESTG gegen Verlust(vortrag) nach § 22 ESTG zu verrechnen ? ?) (Ggf. PM)

    „Alles, was du benutzt, alles, was du für selbstverständlich hältst – dein Handy, dein Auto, dein verdammtes Haus, die Straßen, die Krankenhäuser, die Schulen – all das kommt aus einem verdammten Loch im Boden.'' (Ein australischer Bergmann im TV-Interview)

  • O.t.: weiß zufällig jemand ob es eine Möglichkeit gibt Gewinne nach § 20 ESTG gegen Verlust(vortrag) nach § 22 ESTG zu verrechnen ? ?) (Ggf. PM)

    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung können Verluste nach § 22 EStG, soweit sie aus privaten Veräußerungsgeschäften stammen, nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG).


    Dies hier ist keine rechtliche Beratung.

    Das waren noch Zeiten, als Geld mit o geschrieben wurde.

  • Das sind im Grunde nur ein paar Trader. Der Verlauf ist normal im Sinne "so oder so ähnlich würde man es erwarten".

    Persönlich empfinde ich es auch gesund, es lässt den Chart stabil aussehen. Einen zu steilen Anstieg bis $50 wollte ich gar nicht sehen, und danach wäre ebenso ein gemäßigter Anstieg ähnlich jenem bei Gold, nur eben etwas silbertypisch steiler, sehr schön, denn das wäre nachhaltig. Je später wir das Top sehen umso höher geht es. Würde wir es bereits Ende 2025 erreichen, dann stünden niemals mehr als $70 an, ich würde jedoch gerne bis 2027 rund das Doppelte sehen, mindestens aber $100.

  • fractalius, Grund ist, weil gestern Laborday war. Da dort kein Handel stattfand, wurde keine Tageskerze generiert, aber der Sturz heute vom höheren Kurs korrekt dargestellt. Kurzum, es fehlt schlicht die gestrige grüne Kerze.

    Sorry, aber der future wurde rund um die Welt gehandelt , und natürlich wurde da eine Tageskerze generiert.

    „Alles, was du benutzt, alles, was du für selbstverständlich hältst – dein Handy, dein Auto, dein verdammtes Haus, die Straßen, die Krankenhäuser, die Schulen – all das kommt aus einem verdammten Loch im Boden.'' (Ein australischer Bergmann im TV-Interview)

  • Sorry, aber der future wurde rund um die Welt gehandelt , und natürlich wurde da eine Tageskerze generiert.

    Auf finviz.com fehlt die Kerze im Ag Future.


    Bzw. ist die gestrige und die heutige zusammengefasst als 1. September Kerze angegeben. Die three green soldiers von gestern wurden heute nicht durch den vierten ergänzt, was mich wunderte.

  • Comex Silber Future…alle Kerzen an Bord :

    „Alles, was du benutzt, alles, was du für selbstverständlich hältst – dein Handy, dein Auto, dein verdammtes Haus, die Straßen, die Krankenhäuser, die Schulen – all das kommt aus einem verdammten Loch im Boden.'' (Ein australischer Bergmann im TV-Interview)

  • Was fehlt wo, bin ganz verwirrt...;))


    Lachen soll gesund sein - in der Tat, es fiel mir lange schwer -
    Ich probierte es aber trotzdem. Selbst, ständig und immer wieder.
    Es gelingt mir zusehends öfter, neuerdings sogar über mich selber.

  • Eigentlich scheixx-egal wie das einzelne Chartanbieter lösen...Fakt ist : Silber wurde (außer in NY) am 01. September rund um die Uhr gehandelt. Ergo gibt es für den 1. September eine Kerze:



    P.s.: bei Stockcharts fehlt die Montags-Kerze auch. :wall:

    „Alles, was du benutzt, alles, was du für selbstverständlich hältst – dein Handy, dein Auto, dein verdammtes Haus, die Straßen, die Krankenhäuser, die Schulen – all das kommt aus einem verdammten Loch im Boden.'' (Ein australischer Bergmann im TV-Interview)

  • Alles Wurscht, -- bloß koi Bratwurscht fürn Pieks...!



    Nein, das ist keine zählbare fünfteilige Impulsbewegung.

    f

    Lachen soll gesund sein - in der Tat, es fiel mir lange schwer -
    Ich probierte es aber trotzdem. Selbst, ständig und immer wieder.
    Es gelingt mir zusehends öfter, neuerdings sogar über mich selber.

  • Bei Tradingview war mir auch aufgefallen dass die Tageskerze für den Montag nicht angezeigt wird. Für alles kürzere (Stunden, Minuten) gibt es dort keine Lücken.

    Vielleicht werden dort die Tageskerzen ausschließlich aus den Werten des Ami-Marktes erstellt? :hae:

  • O.t.: weiß zufällig jemand ob es eine Möglichkeit gibt Gewinne nach § 20 ESTG gegen Verlust(vortrag) nach § 22 ESTG zu verrechnen ? ?) (Ggf. PM)

    Nein. Gewinne nach § 20 EStG (Kapitaleinkünfte) können nicht mit einem Verlust(vortrag) aus § 22 EStG (sonstige Einkünfte – z. B. aus Anlage SO) verrechnet werden. Kapitaleinkünfte sind eigenständig und werden von anderen Einkunftsarten abgegrenzt.


    Gruß


    Magellan


    PS: Keine Beratung oder ähnliches, nur meine Ansicht zu einer steuerlichen Konstellation.

    Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.

    Fjodor Dostojewski

  • So ist es mir auch geläufig. Selbst unter den Kapitaleinkünften, lassen sich Gewinne und Verluste nur innerhalb derselben Ertragsart verrechnen. Veräußerungsverluste aus Aktienverkäufen, können daher nicht mit Gewinnen aus Dividenden verrechnet werden, nur mit Veräußerungsgewinnen aus Aktienverkäufen.


    Ist zumindest mein Wissenstand. Auch keine Steuer- und oder Rechtsberatung, sondern mein Senf in Form von Laienwissen dazu.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

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