fractalius, Grund ist, weil gestern Laborday war. Da dort kein Handel stattfand, wurde keine Tageskerze generiert, aber der Sturz heute vom höheren Kurs korrekt dargestellt. Kurzum, es fehlt schlicht die gestrige grüne Kerze.
Woernies Grabbelkiste.
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Grund ist, weil gestern Laborday war.
... und die Aufträge stapelten sich. Panik-Käufe. - Aber genauso viele wollten bei Silber gleich wieder raus.
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O.t.: weiß zufällig jemand ob es eine Möglichkeit gibt Gewinne nach § 20 ESTG gegen Verlust(vortrag) nach § 22 ESTG zu verrechnen ?
(Ggf. PM) -
O.t.: weiß zufällig jemand ob es eine Möglichkeit gibt Gewinne nach § 20 ESTG gegen Verlust(vortrag) nach § 22 ESTG zu verrechnen ?
(Ggf. PM)Nach meiner unmaßgeblichen Meinung können Verluste nach § 22 EStG, soweit sie aus privaten Veräußerungsgeschäften stammen, nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG).
Dies hier ist keine rechtliche Beratung.
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Das sind im Grunde nur ein paar Trader. Der Verlauf ist normal im Sinne "so oder so ähnlich würde man es erwarten".
Persönlich empfinde ich es auch gesund, es lässt den Chart stabil aussehen. Einen zu steilen Anstieg bis $50 wollte ich gar nicht sehen, und danach wäre ebenso ein gemäßigter Anstieg ähnlich jenem bei Gold, nur eben etwas silbertypisch steiler, sehr schön, denn das wäre nachhaltig. Je später wir das Top sehen umso höher geht es. Würde wir es bereits Ende 2025 erreichen, dann stünden niemals mehr als $70 an, ich würde jedoch gerne bis 2027 rund das Doppelte sehen, mindestens aber $100.
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fractalius, Grund ist, weil gestern Laborday war. Da dort kein Handel stattfand, wurde keine Tageskerze generiert, aber der Sturz heute vom höheren Kurs korrekt dargestellt. Kurzum, es fehlt schlicht die gestrige grüne Kerze.
Sorry, aber der future wurde rund um die Welt gehandelt , und natürlich wurde da eine Tageskerze generiert.
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Sorry, aber der future wurde rund um die Welt gehandelt , und natürlich wurde da eine Tageskerze generiert.
Auf finviz.com fehlt die Kerze im Ag Future.
Bzw. ist die gestrige und die heutige zusammengefasst als 1. September Kerze angegeben. Die three green soldiers von gestern wurden heute nicht durch den vierten ergänzt, was mich wunderte.
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Nö. Es fehlt eine.
Bitte mal Vergleichen:
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Siehst du die gerade noch so grüne Hammerkerze vor 5 Tagen?
Von dort aus gezählt, liefert die eine Chartquelle 3 (finviz und woernies) und die andere (Stockdrei) 4 Kerzen.
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Zur Not basteln wir die aus Shanghai rein. Da wirds dann richtig interessant.
![smilie_happy [smilie_happy]](https://goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/smilie_happy_058.gif)
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Bei Tradingview war mir auch aufgefallen dass die Tageskerze für den Montag nicht angezeigt wird. Für alles kürzere (Stunden, Minuten) gibt es dort keine Lücken.
Vielleicht werden dort die Tageskerzen ausschließlich aus den Werten des Ami-Marktes erstellt?

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Geilt ihr euch jetzt an einer Kerze auf ???
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Geilt ihr euch jetzt an einer Kerze auf ???
Nein. An keiner Kerze.
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O.t.: weiß zufällig jemand ob es eine Möglichkeit gibt Gewinne nach § 20 ESTG gegen Verlust(vortrag) nach § 22 ESTG zu verrechnen ?
(Ggf. PM)Nein. Gewinne nach § 20 EStG (Kapitaleinkünfte) können nicht mit einem Verlust(vortrag) aus § 22 EStG (sonstige Einkünfte – z. B. aus Anlage SO) verrechnet werden. Kapitaleinkünfte sind eigenständig und werden von anderen Einkunftsarten abgegrenzt.
Gruß
Magellan
PS: Keine Beratung oder ähnliches, nur meine Ansicht zu einer steuerlichen Konstellation.
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Nein. Gewinne nach § 20 EStG (Kapitaleinkünfte) können nicht mit einem Verlust(vortrag) aus § 22 EStG (sonstige Einkünfte – z. B. aus Anlage SO) verrechnet werden. Kapitaleinkünfte sind eigenständig und werden von anderen Einkunftsarten abgegrenzt.
Gruß
Magellan
PS: Keine Beratung oder ähnliches, nur meine Ansicht zu einer steuerlichen Konstellation.
So ist es mir auch geläufig. Selbst unter den Kapitaleinkünften, lassen sich Gewinne und Verluste nur innerhalb derselben Ertragsart verrechnen. Veräußerungsverluste aus Aktienverkäufen, können daher nicht mit Gewinnen aus Dividenden verrechnet werden, nur mit Veräußerungsgewinnen aus Aktienverkäufen.
Ist zumindest mein Wissenstand. Auch keine Steuer- und oder Rechtsberatung, sondern mein Senf in Form von Laienwissen dazu.
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