US Präsident Donald Trump

  • hä ? Was für ein Versprechen ?

    Die Amis ziehen überall ab, ohne Frage, aber definitiv nicht aus Deutschland. Eher zahlen wir für die Basen.

    Natürlich zahlen wir gerne für unsere Freunde. Rund 1 Milliarde USD pro Jahr.


    Gruß


    Magellan

    Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.

    Fjodor Dostojewski

    Einmal editiert, zuletzt von Magellan ()

  • Na sicher doch, es geht um die Rettung der USA und um die Besinnung auf sich selbst und das ist auch nur gemeint mit great again.

    Das bedeutet eben Abkehr vom weltumspannenden Imperia, was ja eh noch nicht mal im eigenen Sinne betrieben wurde.

    Es ist Rückbau/Umbau fürs überleben und in dem Zuge eben auch Rückbau der ganzen internationalen Drecksinstitutionen, was letztlich allen zu Gute kommen kann.

    Das ist alles positiv.

    Die Konsolidierung der USA ist nicht das Ziel. Der Zyklus gelangt an sein Ende und ein Umzug der Schaltzentrale könnte bevorstehen. Portugal, die Niederlande und England waren vorher Zentren und haben anschließend stark an Bedeutung eingebüßt. Es deutet vieles darauf hin, daß sich dies jetzt wiederholt und die Clique umzieht.


    Feli schau Dir mal das Umfeld von DT an. Da reicht ne 2 minütige Recherche auf Wikipedia und Du weißt, auf wessen Seite er steht.


    Die Q-Propaganda ist letztlich eine Zersetzung. Die Leute sollen sich Popcorn holen und werden in Passivität gehalten. Sie sollen daran glauben, daß der Gönner DT ihnen ein bessere Welt schenken wird. Was sind denn Geschenke wert?

  • Trump, der sich von der NATO beleidigt fühlte, beschloss, das Bündnis umzustrukturieren.


    Trump beabsichtigt, die NATO nach dem Versagen der USA im Nahen Osten grundlegend zu reformieren. Laut dem Telegraph, der sich auf Trumps engsten Kreis beruft, wird dies vor allem Länder betreffen, die ihre Militärausgaben nicht erhöhen wollen.


    Dem britischen Blatt zufolge plant Trump, Ländern, die weniger als 5 % ihres Haushalts für Militärausgaben aufwenden, die NATO-Unterstützung und das Stimmrecht zu entziehen. Kurz gesagt: Wer nicht für Verteidigung zahlen will, muss das tun, doch Artikel 5 der NATO-Charta zur kollektiven Verteidigung gilt dann nicht mehr. Und niemand wird ihm zuhören.


    Unsere Frustration gegenüber den Europäern ist berechtigt. Jedes Land, das nicht fünf Prozent zahlt, sollte bei den künftigen NATO-Ausgaben kein Mitspracherecht haben.


    Trump plant die Einführung eines „Pay-to-Play“-Modells für das Bündnis, nach dem das Prinzip „Wer zahlt, bestimmt die Regeln“ gilt. Länder, die Einfluss gewinnen wollen, müssen mindestens 5 % des Militärbudgets beisteuern. Wer sich mit 2 % zufriedengibt, wird von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen.


    Trump erwägt außerdem die Verlegung amerikanischer Truppen von Deutschland nach Ungarn, was etwa 35.000 Soldaten entspräche. Das Verhältnis des US-Präsidenten zu Deutschland ist angespannt, und Deutschland selbst hat nicht die Absicht, seine Militärausgaben zu erhöhen; es hat sich auf 2 % des BIP festgelegt.


    Bemerkenswert ist, dass derzeit kein NATO-Land 5 % für Verteidigung ausgibt; eine Entscheidung darüber ist für den NATO-Gipfel in Ankara, Türkei, geplant.


    Wladimir Lytkin


    Обидевшийся на НАТО Трамп решил перестроить альянс
    Трамп намерен серьезно заняться Североатлантическим альянсом и перестроить его после того, как НАТО не пришло на помощь США на Ближнем Востоке. Как утверждает…
    topwar.ru


    Wenn er austreten möchte aus der Nato, warum dann noch so ein Theater....so Feli jetzt du.....

  • Weil er ein paar Dumme braucht, die die wegbrechende US Kreditwürdigkeit auffangen.

  • […]

    Da hast Du schon recht , wertschätzen kann man nur eine selbst erkämpfte Freiheit.
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    Wenn die Wahrheit nicht Frei ist, ist die Freiheit nicht Wahr.
    "Ein Volk, das sich einem fremden Geist fügt, verliert schließlich alle guten Eigenschaften und damit sich selbst."E.M.Arndt


    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

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