„Laut der Covid-19-Verordnung müssen auch Familien und Paare in der Öffentlichkeit einen Abstand von zwei Metern einhalten. Was absurd tönt, bringt die Polizei in ein Dilemma – wie ein Fall aus Zürich zeigt.
«Wie bitte, was wollen Sie von uns wis- sen? Ob Paare gebüsst werden, weil sie die Abstandsregeln nicht einhalten? Das ist doch nicht verboten!» Mit die- sen Worten reagierte eine offizielle Aus- kunftsperson auf eine Rechercheanfrage zu diesem Artikel. Die Reaktion spricht Bände: Kaum jemand ist sich bewusst, dass gemäss Covid-19-Verordnung auch Paare und Familien in der Öffentlichkeit einen Abstand von zwei Metern einhal- ten müssen. Von der Polizei wird die Re- gel auch kaum je durchgesetzt.
Doch zuweilen ist es doch der Fall. Das zeigt das Beispiel einer jungen Frau aus Zürich. Sie sagt, sie sei von der Stadtpolizei wegen Verletzung der Ab- standsregeln gebüsst worden, obwohl sie seit eineinhalb Jahren mit ihrem Part- ner im gleichen Haushalt lebe. Gegen die Busse erhob sie beim Online-Bus- senschalter der Stadtpolizei Einspruch.
Vor wenigen Tagen hat sie nun einen abschlägigen Bescheid erhalten: Sie und ihr Partner müssen die Ordnungsbussen von je hundert Franken bezahlen.“
Gelesen heute in der NZZ.
Hoffentlich liest kein deutscher Abstandsregulierungsbeauftragter von irgendeinem Bundesland diesen Artikel........