betreffs zwangsimpfungen, laut infektions........ ist das so geregelt:
In Deutschland besteht seit 2001 die Möglichkeit, die Impfpflicht jederzeit über eine einfache Rechtsverordnung anzuwenden und so die Bevölkerung zu schützen. Dies wird im Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit dem folgenden Wortlaut geregelt: „§ 20 (6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. […]“.
die allwissende müllhalde zu impfung.
kein wunder das die die epidemische notlage beenden und das IfSG ümbauen wollen um damit eine allgemeine impfplicht herbei zu zaubern. wenn da nicht die impfschäden wären ...............