CORONA Virus, wirtschaftliche Folgen, med. Informationen

  • Gewaltige Corona-Demo in Kanada – Trudeau wird in Sicherheit gebracht



    Mein Vorschlag : ab sofort dürfen in Schland nicht mehr als 3 LKW's hintereinander auf der Strasse fahren :D


    Hier der Deutsche Regulierungsansatz dazu:
    Zwischen den LKW ist zwecks Infektionsschutz ein Abstand von 1,5 km einzuhalten, zudem müssen alle LKW medizinische Innenraumfilter verbaut haben. Abweichend davon dürfen in Bayern, BaWü und in Sachsen nur zwei LKW in einem Abstand von 2,5 km fahren. Danach darf 25 km kein LKW kommen. Die LKW dort müssen mit einem ABC-Filtersystem ausgestattet sein. die Einhaltung der Vorschriften wird mittels Kennzeichenscann und Mautbrücken streng überwacht. Bei Nichteinhaltung droht dem Spediteur 25.000 EUR Bußgeld, dem Fahrer 2.500 EUR sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • Schaut euch das an.
    Da fehlen einem die Worte.
    Ich schreib da jetzt nichts dazu.


    https://www.ardmediathek.de/vi…3ci5kZS9hZXgvbzE2MDM2NDY/

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als
    reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als
    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3
    (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16


    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist blos ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von Potpourrie ()


  • Sie ist doppelt geimpft und hatte offensichtlich Angst, weil sie spätestens jetzt versteht, dass die Spritze eben (auch) nicht hilft. Sie fragte, ob jetzt das ganze Volk diese Krankheit bekommen würde. Hab versucht, ihr die Angst etwas zu nehmen bzw. zu relativieren. Ich habe sie an die Grippe erinnert und sie hat zugestimmt, dass diese genauso war/ist, und dass gesunde Leute in jungem oder mittlerem Alter da nicht gross Angst haben sollten. Für die Betagten ist die Lage natürlich schon ernst.

    Hm, vermutlich war eine der Bratwürste schlecht. Soll vorkommen.

  • Hat sie denn gar nicht mitbekommen das Omikron 90% ungefährlicher als Delta ist? Und damit deutlich harmloser als eine Grippe? Dieser Fakt wird doch gerade überall durch die Mainstream Medien gepeitscht.

    Nein.....aus meinem Job kann ich berichten, dass bei den meisten Bewohnern, sodenn sie einen TV haben,
    nur das ÖR läuft.
    Und wie die drauf sind wissen WIR ja schon seit Jahren.

  • So, noch einmal nachgelesen, es steht dort tatsächlich, Waffengebrauch

    Ich weiß nicht, ob man da jetzt unbedingt mithyperventilieren muß. Es geht ja um folgende Allgemeinverfügung:

    ...

    1. Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.
    2. Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots nach Ziffer 1 wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht.

    ...

    Beim Punkt 1) lohnt es sich durchaus, sich zu fragen, ob eine Verwaltung noch alle Tassen im Schrank hat, die sich anmaßt Spaziergänge nur zu bestimmten Anlässen zu erlauben. Das ist einfach lächerlich. Selbst in der momentanen Duckmäuserjustiz dürften sich einschlägige Bußgelder bei Widerspruch in Luft auflösen. Der Punkt 2) ist folgerichtig, ob nun explizit oder implizit. Hätten sie im Grunde auch weglassen können.


    Solche Verfügungen gibt es zuhauf und schon lange. Das scheint ein Dorfdeppschulz vom anderen abzuschreiben. Komischerweise hat bis jetzt kein Hahn danach gekräht. Was weiter unten mit dem Waffengebrauch steht, ist einfach aus der Begriffsbestimmung von "unmittelbarer Zwang" kopiert:

    (1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.

    Ich persönlich finde, das ist ein lehrbuchartiges Beispiel, wie man auch als kleiner Sachbearbeiter eine Menge Wirbel verursachen kann, wenn man einfach nur sorgfältig die Anweisungen befolgt. In dem Fall wohl: "schreiben sie das mal zusammen, mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. pp.". Hat er/sie/es doch gut gemacht. :thumbup:


    Was für meinen Geschmack noch fehlt, wäre ein Hinweis, daß bei solchen Anlässen auch gezielte Liquidierungen möglich sind. Aber weiß der durchschnittliche Sachbearbeiter vermutich nicht und kann es sich auch nicht vorstellen:

    (2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:
    ...
    c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.

    Aber kann ja noch kommen.

  • solltest aber schon erwähnen, dass dieses Gesetz zeitlich befristet ist :D

    Welches Gesetz, welche Befristung?

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


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  • Art. 2 EMRK


    EMRK - Europäische Menschenrechtskonvention


    Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.01.2022 (1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.
    (2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:
    a)


    um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;


    b)


    um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;


    c)


    um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.


    In Kraft seit 01.11.1998 bis 31.12.9999

  • Österreich


    Verfassungsgericht fragt Minister nach echten Zahlen und Evidenzen der Pandemie





    https://aktuelle-nachrichten.a…d-evidenzen-der-pandemie/

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    Berthold Brecht

  • Deswegen ist die Argumentation pro Impflicht ja immer die, dass das (Gesundheits-)System vor Überlastung geschützt werden soll (siehe zuletzt Palmer's kläglichen Versuch beim Lanz den sachlich argumentierenden Streeck einen kleinen Seitenhieb zu verpassen). Es wird also eine Art "Solidarität" vorgeschoben, um von den eigentlichen Problemen (1. kaputtgespartes Gesundheitswesen, 2. nicht wirkende Impfstoffe, 3. korrupte Politik, 4. gierige Pharmalobbyisten, etc. pp.) abzulenken.


    Befeuert wird das ganze dann natürlich mit gefälschten Zahlen rund um die Bettenbelegung (Auslastung überhaupt, Anteil Geimpfter/Ungeimpfter, usw. usf.)

    vielen herzlichen dank für die aufklärung! [smilie_blume]
    da ich keine möglichkeiten wahrnehme (also nicht eine einzige!), um mir von der aktuellen kameras mein hirn zu scheissen zu lassen, war mir das nicht bewusst.
    muss ich gleich beim rödeln mal drüber nachdenken....

    Jetzt heißt es standhaft bleiben, Cottbus verbietet Spaziergänge
    Natürlich nur zum Schutz der Menschen, an Heuchelei nicht mehr zu übertreiben.

    hatte ich ja schonmal geschrieben: dann sollen bitte ab jetzt ALLE jedes mal beim jeweiligen/rathaus anrufen, bevor sie das haus verlassen und sich dann ggf im öffentlichen raum zu fuss bewegen müssen, ob dies gestattet ist und das man einem dies bitte per mail/fax bestätigen soll, da man vor den übergriffen der ss ja nicht sicher ist.
    und der fürsorger ist doch so verpflichtet und bemüht was das wohlergehen der bürgen angeht....


    da ich dieses jahr original noch nicht einmal mein hof und den kleingartenverein mit dem auto verlassen habe, kommt die erinnerung genau richtig, denn morgen müsste ich mal wieder einkaufen, da werd ich mich vorher im rathaus lieber bzgl meiner sicherheit erkundigen.
    wenn die deutschen apologeten doch bloss nicht so dermaßen einfältig wären...
    wenn ich mir das vorstelle, dass ab morgen in sämtlichen ämtern ununterbrochen die telefone klingen, weil die bürgen sorge haben, beim spaziergang zusammengeknüppelt oder wie auf mmnews steht, ggf sogar mit waffengewalt bedroht werden....

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

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