ja, sicher!
und dann greift das Arbeitsschutzgesetz wegen der MAske - aber natürlich nur für Beschäftigte und nicht für Gäste.
und ja, man muß schon für seine Rechte eintreten.
Mit einem Spruch a la "Sei Sand im Getriebe" allein ist es eben nicht getan.
Kündigung? Warum, weil du ihn als MItarbeiter freundlich auf die Rechtslage hinweist?
Als Gast interessiert mich nicht ob wer die Maske will - da bleib ich weg!