Was den Heizungsterror angeht, mal angenommen, Habeck bringt das so durch und man hat das Pech hat, zu den ersten zu gehören, die laufzeitmäßig hintenrunter fallen. Ein paar Jahre lassen sich ggf. rausholen, wenn sämtliche Unterlagen/Aufkleber etc. verschwunden sind, die auf das Einbaudatum schließen lassen. Dann müßte der Schorni das gerichtsfest nachweisen und das geht m.E. nur bauartbedingt. Sofern er sich überhaupt darauf einläßt, wenn er schlau ist, legt er das lapidar als "Alter unklar" zu den Akten.
"Einbauzeitpunkt vergessen" sollte eine völlig neue Komplikation sein, bis es da Grundsatzurteile gibt, das dauert.
Man denke sich zwei Anlagen mit baugleichen Komponenten, die eine im Jahr x und die andere im Jahr y installiert. Beide haben vergessen, wann. Als Anhaltspunkt gibt es nur noch den Produktionszeitraum der jüngsten Komponente. Und dann sagt einer, das war ein Sonderangebot, weil der Heizungsbauer die Teile schon 10 Jahre auf Halde liegen hatte und unmittelbar danach insolvent wurde. Name der Firma auch vergessen...
Das ist jetzt alles nur blöd dahergedacht. Aber falls das kommt, ist das m.E. die richtige Tonlage. Man muß ja nur solange durchhalten, bis die kritische Masse solcher Fälle erreicht wird, dann klappt der ganze Klimascheiß eh in sich zusammen. Oder glaubt jemand ernsthaft, die holen einen mit der GSG9 aus dem Haus, weil der Kessel zu alt ist?