Nun ruderst Du zurück:
Im Bankgeschäft hat schon lange die Software und KYC das sagen. Wenn die Software sagt „Alarm“, dann ist das für die Bank ein begründeter Verdacht und die Beweislast liegt bei Dir!
Ich rudere überhaupt nicht zurück, wie gesagt, habe solche Systeme selbst eingeführt!
Das System schlägt Alarm bei Zusammenfallen mehrerer Bedingungen bzw überschreiten bestimmter Grenzwerte. Das führt nur dazu, dass ein Heini von der entsprechenden Abteilung sich die Transaktion anschauen muss, meistens nachträglich und ggf eine Meldung macht falls verdächtig. Die Transaktion zu stoppen kann sie nur bei einem sehr harten Verdacht, wie H4-ler bekommt 50k und will nach Gaza überweisen.
Dein Beispiel mit UBS in der Schweiz kann und will ich nicht kommentieren, weil über Gelder von Deutschen in der Schweiz man Bücher schreiben kann. Zudem wollte die Bank nur einen Nachweis, dass er das Geld in DE angemeldet hat, was schon lange für die Schweiz gilt. Hat er das nicht, ist es Geldwäsche.
Das aber unsereins sein Erspartes nicht überweisen kann um was auch immer damit zu kaufen, ist Hanebüchen!