Blödsinn, um "Hehler" zu werden, müssten die Münzen geklaut geworden sein ...
§ 259 StGB - Hehlerei - dejure.org
Zitat(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ...
Nicht auszuschliessen, dass Richter da Interpretationsspielraum sehen. Aber:
a) Ist die 'Sache' nur der Schmuck oder notfalls auch das Gold, aus dem er hergestellt wurde?
b) Wenn diese 'Münzen' aus eingeschmolzenem, vorher gestohlenem Schmuck bestehen, ist ihr Ursprung m.E. einwandfrei eine 'gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat'.
Unter Berücksichtigung staatlicher Interessen ...