Ich glaube, das nur Steuerforderungen des FA davon ausgenommen sind?
Als insolventer Einzelunternehmen oder Privatmann hast zahlst du erst deine Steuerschuld und der Rest vom Geld ist dann halt weg. Wenn der Zustand mit Absicht herbeigeführt wurde ist das ja kein Problem.
Die Steuerschuld fällt im Privaten jedoch nicht direkt unter das Insolvenzverfahren und muss vom jeweiligen FA separat aufgegeben werden. So wie ich da mitbekommen habe 1-2 Jahre nach dem Auslauf des Insolvenzverfahrens. Dies kann aber auch an den anderen Steuerfristen/Abgabefristen liegen.
Soweit das was ich mitbekommen habe..