Dein Arbeitsvertrag besteht fort. Die Meldung beim AA würde ich aber in jedem Fall machen!
Zudem einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Es gibt keine Freistellungspflicht für den AG!!!
Er hat nur zu melden und muss dich dann im Rahmen des geltenden ArbV weiter beschäftigen, bis das Gesundheitsamt Deine Wegverfügung bescheidet. Bis dahin gelten alle arbeitsvertraglichen Regelungen fort!
Was Dein ArbG macht, ist also Unsinn.
Ich würde am entsch. Tag ganz normal zur Arbeit kommen. Falls man dich nicht läßt, Zeugen mitnehmen und protokollieren lassen, dass man seine Arbeitsleistung angeboten hat. Somit ist der ArbG in Annahmeverzug und der Lohn ist weiter zu zahlen.