Ausnahme:
Wenn durch die Impfung die eigene Gesundheit oder gar das eigene Leben bedroht wäre und das durch ein ärztliches Attest plausibel festgestellt wurde, darf jemand auch bei einer allgemeinen Impfpflicht nicht geimpft werden.
Weitere Ausnahme:
Der Bürger ist umgezogen und lebt nun in einem anderen Land. ![]()