Würd mich mal interessieren, bei physischem Anlagegold (Feinunzen und Co.) gilt ja Steuerfreiheit für die Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer.
Wie ist das...
...beim nicht anonymen kauf, also etwa Online. Da hat man ja eine Rechnung. Wenn man dann nach X Jahren verkauft, was passiert dann? Wird erstmal ne Steuer einbehalten die ich mir dann bei Steuererklärung wieder zurückholen muss? Oder krieg ich einfach das Geld und muss dann eben den Bezugszeitpunkt nachweisen usw.?
...beim anonymen Kauf/Tafelgeschäft: Was kriegt man da überhaupt beim Kauf neben der Ware? Wenigstens eine Quittung? Und wenn man dann irgendwann veräußert, nach sagen wir 2 Jahren, wie ist das dann bei der Steuer?
Danke schonmal für eure Expertise! ![]()
Verkauf physisches gold Steuerfreiheit?
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LuckyFriday
Hat das Thema freigeschaltet. -
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Würd mich mal interessieren, bei physischem Anlagegold (Feinunzen und Co.) gilt ja Steuerfreiheit für die Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer.
Wie ist das...
...beim nicht anonymen kauf, also etwa Online. Da hat man ja eine Rechnung. Wenn man dann nach X Jahren verkauft, was passiert dann? Wird erstmal ne Steuer einbehalten die ich mir dann bei Steuererklärung wieder zurückholen muss? Oder krieg ich einfach das Geld und muss dann eben den Bezugszeitpunkt nachweisen usw.?
...beim anonymen Kauf/Tafelgeschäft: Was kriegt man da überhaupt beim Kauf neben der Ware? Wenigstens eine Quittung? Und wenn man dann irgendwann veräußert, nach sagen wir 2 Jahren, wie ist das dann bei der Steuer?
Danke schonmal für eure Expertise!
Warum sollte gerade bei einem nicht anonymen Kauf nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr Steuer einbehalten werden? Und von wem? Von Deinem Käufer? Der kann eine Privatperson, ein Händler oder eine Bank sein.
Wenn Du innerhalb der einjährigen Haltefrist mit Gewinn veräußerst und Deine Erträge aus solchen Geschäften innerhalb eines Jahres 600€ oder mehr betragen, bist Du verpflichtet dies in Deiner Steuererklärung zu deklarieren.
Bei einem anonymen Tafelgeschäft, in Deutschland bis 1.999 € möglich, erhälts Du bei einem Händler auch einen Beleg. Nur steht da dann kein Name drauf, sondern Schalterkunde, oder so etwas in der Art.
Mit der Steuer bleibt immer alles gleich, Verkauf mit Gewinn, innerhalb von 12 Monaten, bei mehr als 600€ Ertrag innerhalb eines Jahres, steuerpflichtig. Ansonsten (noch) steuerfrei.
Gruß
Magellan
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Soll ich ???
cu DL
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Lupo, beobachten, aber warte mal,

diese Fragen sind für einen Neueinsteiger durchaus relevant.
Lupo, wir sind da alte Hasen und für uns klingen diese Fragen komisch,
aber vor so 25- 30 Jahren hab ich mir ähnliche Fragen auch gestellt.
Antwort fand ich damals hier im Forum.

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so 25- 30 Jahren hab ich mir ähnliche Fragen auch gestellt.
Solche Fragen kamen mir nicht mal im Traum in den Sinn.
Selbst Jesus mit seinem dummen Spruch "Gebt dem Kaiser, was des Kaiser ist" war mit schon im Konfirmanten-Unterricht suspekt. Hab ihn dann kurz danach abgewählt.
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Soll ich ???
Fass!

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Antwort fand ich damals hier im Forum.
Ich auch. Durch Lesen. Immer die gleichen Fragen präsentiert zu bekommen ist schon etwas ermüdend.
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Selbst Jesus mit seinem dummen Spruch "Gebt dem Kaiser, was des Kaiser ist" war mit schon im Konfirmanten-Unterricht suspekt.
Wie war die Absprache - zwischen Kaiser und vatikan. Pope(l):
Halt Du sie dumm - ich halte sie arm!
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Die SuFu spuckt nicht wirklich was zu dem Thema aus.
Ich versteh schon worauf ihr rauswollt.
Am Ende soll das eine oder andere GELD aus einem GOLD verkauf vielleicht auch aufs böse GIROKONTO und da wüsst ich halt gerne, wie das dann ablaeuft mit Steuererklärung oder oder oder.
Also wenn ihr so eine frevelhafte Transaktion schon mal getätigt haben solltet wäre ich dankbar für Infos rund um die Steuersache. Wenns da nix zu tun gibt ist ja auch okay. Steuerfrei ist es so oder so (noch) nach 1 Jahr Haltefrist und vielleicht auch im Zeitpunkt des verkaufs, will dann nur die entsprechenden Formalitäten drumherum richtig machen damit der böse FISKUS nichts zu meckern hat. -
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Warum sollte gerade bei einem nicht anonymen Kauf nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr Steuer einbehalten werden? Und von wem? Von Deinem Käufer? Der kann eine Privatperson, ein Händler oder eine Bank sein.
Wenn Du innerhalb der einjährigen Haltefrist mit Gewinn veräußerst und Deine Erträge aus solchen Geschäften innerhalb eines Jahres 600€ oder mehr betragen, bist Du verpflichtet dies in Deiner Steuererklärung zu deklarieren.
Bei einem anonymen Tafelgeschäft, in Deutschland bis 1.999 € möglich, erhälts Du bei einem Händler auch einen Beleg. Nur steht da dann kein Name drauf, sondern Schalterkunde, oder so etwas in der Art.
Mit der Steuer bleibt immer alles gleich, Verkauf mit Gewinn, innerhalb von 12 Monaten, bei mehr als 600€ Ertrag innerhalb eines Jahres, steuerpflichtig. Ansonsten (noch) steuerfrei.
Gruß
Magellan
Die Freigrenze von 600€ wurde übrigens bereits zum 01.01.2024 auf 1000€ erhöht:
Steuern auf Bitcoin & Co. - Was beim Verkauf wichtig istBeim Verkauf von Bitcoin, Gold & Co. kann Spekulationssteuer fällig werden. Erfahre, wann private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei bleiben & was Du beachten…www.finanztip.deZitatFreigrenze von 1.000 Euro
Ein Verkauf von Bitcoins innerhalb der Spekulationsfrist ist prinzipiell steuerpflichtig. Aber: Steuern zahlen musst Du erst, wenn alle Veräußerungsgewinne, die Du in einem Jahr erzielst, insgesamt mindestens 1.000 Euro betragen. Dieser Wert gilt laut Wachstumschancengesetz seit 1. Januar 2024. Zuvor lag er noch bei 600 Euro.
Achtung: Es geht hier um alle private Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Hast Du zum Beispiel auch steuerpflichtige Gewinne mit anderen Dingen gemacht, etwa mit Gold oder einer Immobilie, zählen diese mit dazu.
Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze; das heißt, sobald der Gewinn diese Schwelle erreicht, musst Du den gesamten Betrag versteuern. Das heißt, wenn du 1.001 Euro Gewinn gemacht hast, musst Du nicht einen sondern 1.001 Euro versteuern. Die 1.000 Euro gelten zudem je Person. Bei einem zusammen veranlagten Ehepaar könnte also jeder Ehepartner einen Gegenstand verkaufen und einen Veräußerungsgewinn steuerfrei einnehmen, wenn dieser unterhalb von 1.000 Euro bleibt.
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Selbst Jesus mit seinem dummen Spruch "Gebt dem Kaiser, was des Kaiser ist" war mit schon im Konfirmanten-Unterricht suspekt.
Wie war die Absprache - zwischen Kaiser und vatikan. Pope(l):
Halt Du sie dumm - ich halte sie arm!
Wie vieles bei Jesus ist der Spruch nicht so platt, er ist ja nicht einmal vollständig.
"„Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“"
Nur der erzwungene Tribut (die Steuer), dem weltlichen Herrscher, aber der Mensch an sich gehört Gott (bzw. sich selbst).
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Wie vieles bei Jesus ist der Spruch nicht so platt, er ist ja nicht einmal vollständig.
"„Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“"
Hab mir mal die Bibel reingezogen.
Fazit, es ist eine Relgion aus der Wüste. Der zitierte Gott ist kein guter, wenn man das alte Testament nicht aussen vor lässt. Jesus als Jude hat nur einen draufgesetzt. Mohamed ebenfalls.
Alles Käse, weil das Christentum mit Feuer und Schwert den Menschen verordnet wurde.
Der Gottgedanke ist zwar nicht von der Hand zu weisen. Aber wen nimmt man? Wotan, Jupiter, Zeus, Wischnu und wie die Gedankenkonstruktionen alle heißen, sind nicht völlig out, Jawe ist ist nur einer unter vielen.
Also, man soll seine Knete an den Staat verschwenden und die Gedanken an einen Dämon aus der Wüste?
Da gibt es eine angenehmere Lebensphilosophie!
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Die Antwort auf die Frage, ob man Steuern zahlen soll ging nicht darum, brav abzuführen, sondern darum, dass es ERLAUBT ist, einer Besatzungsmacht Abgaben zu leisten – also, es moralisch vertretbar ist, deren System aktiv mitzufinanzieren, wenn man kaum andere Chancen hat.
Jesu Antwort war weniger eine Empfehlung, sondern eher die Offenlegung eines Machtverhältnisses. Wer das Geld des Kaisers nutzt, muss die Bedingungen akzeptieren. Wer seine Münzen trägt, hat sich dem System bereits unterworfen – freiwillig oder nicht. Die Steuer ist dann nur noch ein Nebenschauplatz.
Die eigentliche Botschaft: Wer sich durch die Infrastruktur eines Systems tragen lässt, gehört dazu. Jesus bietet keine Alternative an, weil abhängige Normalos keine haben. Er benennt die Realität – nicht den Ausweg.
Heute ist es nicht anders. Wer Fiatgeld nutzt, lebt in einem System, das nicht punktuell, sondern strukturell enteignet – über Zeit, Kaufkraft, Daten, Lebensenergie. Der Preis fürs Mitspielen wird still eingezogen: durch Inflation, Schuldgeld, digitale Rückverfolgbarkeit. Egal ob Systemgewinner oder Loser– wer mitspielt, ist drin.
Die Frage ist nicht mehr, ob man zahlen muss. Sondern ob man überhaupt Optionen hat. Wer das verneint, sollte aufhören, sich frei zu nennen. Er lebt im Haus des Kaisers, isst sein Brot und zahlt seine Abgaben.
Jesu Satz war kein Ratschlag, sondern eine Diagnose. Wer das Geld des Kaisers nutzt, gehört dem Kaiser. Heute heißt er Staat, Notenbank, Plattform. Wer aussteigen will, braucht mehr als Meinung – er braucht Substanz, die nicht druckbar ist, Kaufkraft, die nicht verfolgbar ist, und ein Tauschmittel, das keine Erlaubnis kennt.
Wer das versteht, diskutiert nicht mehr über das System.
Er bereitet sich vor.
Er hält physisches Gold. Er tauscht Silber. Und wenn er sich viel bewegt – dann mit Monero (ja, auch mancher Kryptokack hat seinen Platz).
Wer das hat, wer das kann – ist ein glücklicher, freier und stolzer Mensch.
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Ich habe folgendes Problem. Ich habe zwischen 2005 und 2010 Goldmünzen gekauft (Maple Leaf 1/2 Oz) im damaligen Wert von etwa 5000,- € und habe keinerlei schriftliche Belege oder Nachweise oder Kontoauszüge über den Kauf.
Das Finanzamt hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass ich beim Verkauf in der Nachweispflicht bin, dass ich das Gold länger als ein Jahr besitze. Wenn ich den Nachweis nicht erbringe wird der Kaufpreis mit 0,0 € angesetzt, so dass der komplette Verkaufspreis steuerpflichtig ist. Vom Finanzamt werden folgende Besitznachweise nicht anerkannt: eidesstatliche Erklärungen, Zeugenaussagen von Freunden, Verwandten, Ehepartnern und anderen Personen, notarielle Bescheinigungen, dass sich das Gold im März 2026 in meinem Besitz befindet, Fotos mit Datumsnachweis z.B. mit Tageszeitung o.ä..
Hat jemand eine Idee wie ich den Eigentumsnachweis erbringen kann?
Anruf bei PA war ergebnislos. Mein (sehr versierter) Steuerberater hat auch keine Idee.
Danke für eure Hilfe.
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Meine Idee dazu wäre dem Finanzamt offiziell deinen aktuellen Goldbesitz mitteilen und den Verkauf in einem Jahr machen.
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Das Finanzamt hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass ich beim Verkauf in der Nachweispflicht bin, dass ich das Gold länger als ein Jahr besitze.
Fake Account - Behörde !!!
Nix für Systemsklaven ....
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Bei Dottore Lupo gegen quittung bar gekauft.
cu DL...mein Onkel Conte diCazzo verstarb 2006...geht der ???
cu DL...ich riech schon was ???
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Bullshit, wenn ein Notar etwas bescheinigt, ist das so ! Dann kann man den Berufsstand des… Anmelden oder registrieren -