• Auf alle Gaspreisbestandteile, also auch auf die Umlage.
    Hm, eine nette Entlastung für die Privatverbraucher, aber null Entlastung für Unternehmen und Selbstständige, jedenfalls soweit diese vorsteuerabzugsberechtigt sind, was ganz überwiegend der Fall ist. Muss also auch noch ein Entlastungspaket für die Wirtschaft kommen. Und noch eins für die Wählerschaft, besonders natürlich für die schwachen Schultern, ist ja bereits angekündigt.


    Ich setze keine 5 Euro mehr auf die Einhaltung der Schuldenbremse im kommenden Jahr. Die Wut der Basis muss irgendwie eingehegt werden. :D

    Selbst mit 7% MWSt-Satz wären die MWSt-Gas-Einnahmen des Bundes aus der MwSt Gas immer noch höher als letztes Jahr… 19% auf 5ct kWh im Vergleich zu 7% auf 25 ct/kWh (Teendenz weiter steigend)

  • Ja, aber so isoliert darf ein Finanzminister nicht denken. Der Euro kann ja nur einmal ausgegeben werden, daher bedeuten USt-Mehreinnahmen aus höheren Gaspreisen zugleich Mindereinnahmen in den Bereichen, wo am Konsum gespart werden muss. Hoffnungsschimmer für Hr. Lindner: Vielleicht wird auch weniger gespart als entspart (Ersparnisse abgebaut) oder gar Schulden aufgenommen. Gut wäre auch, wenn es für die große Auslandsreise nicht mehr reichte und das Geld im Inland ausgegeben würde. Dann fallen auch hieraus noch ein paar Groschen USt in den Säckel. :D

  • Annahme:
    1 kWh Gas = 0,20 EUR brutto ohne Umlage.


    Rechnung:
    0,20 EUR : 1,19 = 0,16806 EUR netto
    0,16806 EUR + 0,024 EUR (Umlage netto) = 0,19206 EUR netto.
    0,19206 EUR * 1,07 = 0,20551 EUR.


    Fazit:
    Der Privatverbraucher zahlt trotz diesem Unsinn 0,00551 EUR pro kWh mehr.
    Da ein Unternehmen ohnehin die Vorsteuer ziehen darf, zahlt der Unternehmer/Selbständige etc. die vollen 2,4 Cent netto. Was für eine Verarsche. Das Ganze ist schlicht Dummfang.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • Plus 0,57 Cent Gasspeicher oder Regelenergieumlage ab 1.10. [smilie_happy]
    Und die 20 Cent deiner Annahme sehe ich nicht, eher 30 Cent.

    "Wenn die fehlgeleitete öffentliche Meinung das Verabscheuungswürdige ehrt und das Ehrenhafte verachtet, die Tugend bestraft und das Laster belohnt, das Schädliche ermutigt und das Nützliche entmutigt, der Lüge Beifall klatscht und die Wahrheit unter Gleichgültigkeit oder Beleidigung erstickt, kehrt eine Nation dem Fortschritt den Rücken und kann nur durch die schrecklichen Lehren der Katastrophe wiederhergestellt werden."

    - Frédéric Bastiat

    2 Mal editiert, zuletzt von hammwolln ()

  • haben jetzt Verträge mit Preisgarantien (zzgl Gasumlage) bestand bis Ende Laufzeit?
    eben wegen dieser Gasumlage


    Nach meinem Wissensstand ist das noch nicht entschieden. Aber mal anders gedacht, die meisten Verträge (nicht Grundversorgung) sollten doch Preisgarantien haben. Fällt bei Ihnen die Gasumlage nicht an, ist der Gesamtertrag der Umlage zu niedrig und es muss nachgesteuert werden. Somit dürfte dann nach deiner Preisgarantie die Gasumlage bei deinem neuen Vertrag deutlich über 2,41 ct liegen.


    Gilt Preisgarantie netto oder brutto? Also mit 7% oder 19% UST?

  • haben jetzt Verträge mit Preisgarantien (zzgl Gasumlage) bestand bis Ende Laufzeit?
    eben wegen dieser Gasumlage

    Im Grundsatz ja, jedenfalls wird es nach heutigem Stand keine Aufhebelung dieser Verträge durch gesetzlichen Eingriff geben. Die Gasumlage ist gesetzlicher und angeblich solidarischer Ausgleich genug.


    Allerdings versuchen einzelne Versorger aus den Langfristverträgen herauszukommen, indem sie sich auf einen angeblichen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Par. 313 BGB berufen. Das sollte man als Verbraucher aber nicht widerspruchslos hinnehmen. Die Erfolgsaussichten sind m.E. sehr gut.

  • Eine vollständige Entlastung?
    Es geht um eine Entlastung und nicht um eine vollständige Entlastung. Der Heizölpreis hat sich z. B. auch verdoppelt. Pelltes, Strom, Kohle sind auch viel teuerer.

    Es geht nur um die Gasumlage.

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als
    reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als
    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3
    (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16


    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist blos ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

  • Das ist immer netto (vorbehaltlich Anpassung staatlicher Abgaben) und das kann bei der USt auch gar nicht anders sein.

    Richtig, allerdings ist die Gasumlage ja ebenfalls eine staatliche Abgabe, deshalb verstehe ich die ganze Unklarheit seitens unserer Regierung nicht.


    Ich meinte meinen Post eher so: Gasumlage wird fällig, jeder wird aber mit UST auf Grundgebühr und je kWh entlastet, dass es keinen allzu großen Unterschied zur Preisgarantie mit 19% UST beim brutto Betrag kommt.

  • Ist doch einfach:
    Verbrauch in kWh * (Arbeitspreis pro kWh (netto) + Umlagen aller Art pro kWh (netto) + Energiesteuern aller Art pro kWh) + Grundpreis pro Jahr (netto) = Jahrespreis (netto).


    Jahrespreis (netto) zzgl. Umsatzsteuer = Zu zahlender Jahrespreis.


    Zu zahlender Jahrespreis : Anzahl Abschläge (idR. 11 oder 12) = Kosten pro Monat.


    Ist bei allen Dauerschuldverhältnissen, egal ob Gas, Strom, Wasser, Müll, Miete, letztlich immer dasselbe.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

    3 Mal editiert, zuletzt von Währungshüter ()

  • Im Grundsatz ja, jedenfalls wird es nach heutigem Stand keine Aufhebelung dieser Verträge durch gesetzlichen Eingriff geben. Die Gasumlage ist gesetzlicher und angeblich solidarischer Ausgleich genug.
    Allerdings versuchen einzelne Versorger aus den Langfristverträgen herauszukommen, indem sie sich auf einen angeblichen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Par. 313 BGB berufen. Das sollte man als Verbraucher aber nicht widerspruchslos hinnehmen. Die Erfolgsaussichten sind m.E. sehr gut.

    Danke für deine Einschätzung..gerade wg der Gasumlage können Sie sich eig nicht auf Störung der Ggrundlage berufen..da die Umlage dafür da ist um die Geschäftsgrundlage zu sichern..
    bin letztes Jahr bei Grünwelt rausgeflogen und habe meinen Schaden auch nach Beschwerde erstattet bekommen

  • Nach meinem Wissensstand ist das noch nicht entschieden. Aber mal anders gedacht, die meisten Verträge (nicht Grundversorgung) sollten doch Preisgarantien haben. Fällt bei Ihnen die Gasumlage nicht an, ist der Gesamtertrag der Umlage zu niedrig und es muss nachgesteuert werden. Somit dürfte dann nach deiner Preisgarantie die Gasumlage bei deinem neuen Vertrag deutlich über 2,41 ct liegen.


    Gilt Preisgarantie netto oder brutto? Also mit 7% oder 19% UST?

    ich gehe davon aus dass man die Umlage trotz Preisgarantie zahlen muss...Allerdings Stand das am Anfang zur Debatte, dass Sie nich gezahlt werden muss (da es keine Steuer ist), und es gab noch keine definitive Entscheidung! die meissten Verträge laufen 12 Monate und seit Frühling sind die Preise hoch..also die meisten werden so langsam sowieso in die höheren Preise reinlaufen

  • Danke für deine Einschätzung..gerade wg der Gasumlage können Sie sich eig nicht auf Störung der Ggrundlage berufen..da die Umlage dafür da ist um die Geschäftsgrundlage zu sichern..bin letztes Jahr bei Grünwelt rausgeflogen und habe meinen Schaden auch nach Beschwerde erstattet bekommen

    Zum Thema Preisgarantie und wie einige Versorger versuchen, sich hier herauszuwinden und wie Verbraucher sich verhalten sollten, gibt es bei Focus Online einige Hinweise.


    https://www.focus.de/finanzen/…-wehren_id_128670146.html

  • kannsde vergessen, der rechtsstaat ist abgeschafft und überhaupt....
    der versorger stellt dir das gas, den strom ab, weil du die neuen preise nicht zahlst.
    kannst ja versuchen zu klagen und selbst wenn die klage angenommen wird, bis die durch den politisierten korrupten haufen von brd-land justiz ist, bis du nicht nur erfroren sondern verstorben.


    forget it!

  • kannsde vergessen, der rechtsstaat ist abgeschafft und überhaupt....
    der versorger stellt dir das gas, den strom ab, weil du die neuen preise nicht zahlst.
    kannst ja versuchen zu klagen und selbst wenn die klage angenommen wird, bis die durch den politisierten korrupten haufen von brd-land justiz ist, bis du nicht nur erfroren sondern verstorben.


    forget it!

    Der Bäcker verkauft Dir auch kein Brot, wenn Du den gestiegenen Brotpreis nicht zahlst. Also was soll das Gejaule? Bist doch ohnehin nicht betroffen.

  • geht doch hier um feste Verträge...

    ja noch besser… Schreiben aufsetzen, widersprechen, (Vorsichtshalber) Schadensersatz androhen, das Ganze per Übergabeeinschreiben direkt an den Vorstand/Geschäftsführung adressieren. fertig. Vorher Sicherheitshalber noch mal die bei Vertragsabschluss nicht gelesenen AGB studieren, da stehen oft noch witzige Dinge drin… Zur Not mal den Anwalt des Vertrauens fragen.


    Funktioniert natürlich nicht bei Preiserhöhungen durch die Habeck Umlage, das sollte aber klar sein.

  • Zur Verbesserung der Gasversorgung hat sich FDP-Vize Wolfgang Kubicki für die Öffnung der Ostseepipeline Nord Stream 2 ausgesprochen. „Wir sollten Nord Stream 2 jetzt schleunigst öffnen, um unsere Gasspeicher für den Winter zu füllen“, sagte Kubicki dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Es gebe „keinen vernünftigen Grund, Nord Stream 2 nicht zu öffnen“.


    Damit wäre der Koalitionskrach da.

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