Hat jemand Zugriff zu dem folgenden Artikel und kann in knappen Worten den Sachverhalt wieder geben???
https://www.faz.net/aktuell/fi…m-grundbuch-16103074.html
Das vergiftete Erbe des Opa P.
Grundschulden auch noch nach Tilgung der Darlehen im Grundbuch stehen zu lassen, ist riskant. Erben und Beschenkte können dann Unangenehmes erleben.
Das man erledigte Grundschulden auf jeden Fall aus dem Grundbuch löschen lassen sollte, inkl. Rückforderung der original Bestellungskurkunde mit der Zwangsvollstreckungsunterwerfung von der Bank, habe ich ja hier in den letzten Jahren schon mehr als einmal vertreten, deshalb interessiert mich der obige Artikel.
(In #1935 hatte ich ja auch schonmal Anhänge zur Thematik gepostet.)