Na legen Sie ihre Millionen auch an?
Bei der
Unterfinanzierten Bündner Sparkasse
12. Mai 2026, 11:03
Na legen Sie ihre Millionen auch an?
Bei der
Unterfinanzierten Bündner Sparkasse
Ab 2027 setzt die EU erstmals eine Bargeld-Obergrenze durch. Parallel kommt der digitale Euro – und verändert den Zahlungsverkehr grundlegend.
Ab Sommer 2027 gilt in der Europäischen Union eine einheitliche Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro. Barzahlungen oberhalb dieser Schwelle sind im geschäftlichen Kontext künftig unzulässig. Die Entscheidung wurde bereits 2024 getroffen und wird nun verbindlich umgesetzt.
Für Deutschland ist das ein Paradigmenwechsel. Anders als viele andere EU-Staaten kennt die Bundesrepublik bislang keine generelle Obergrenze für Bargeld. Die neue Regel beendet diese Sonderstellung nun und zwingt Unternehmen wie Verbraucher zu einer Anpassung ihres Zahlungsverhaltens.
Die politische Zielsetzung ist klar: Große Bargeldtransaktionen sollen erschwert werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzudämmen.
Parallel zur Obergrenze verschärft die EU die Anforderungen an Transparenz. Künftig müssen sich Käufer bereits ab 3000 Euro identifizieren, während Händler die entsprechenden Daten dokumentieren und aufbewahren müssen. Bislang lag die relevante Schwelle hier deutlich höher.
Damit soll ein dichteres Kontrollsystem entstehen, das nicht erst bei sehr großen Summen greift. Behörden versprechen sich davon bessere Möglichkeiten, verdächtige Geldflüsse nachzuvollziehen.
Für Verbraucher ist entscheidend: Die neue Bargeldgrenze betrifft ausschließlich gewerbliche Transaktionen. Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben weiterhin unbegrenzt möglich, solange keine der beteiligten Parteien gewerblich handelt.
Ist bei uns in der Firma schon lange durch die Kassenordnung begrenzt.
Anders als viele andere EU-Staaten kennt die Bundesrepublik bislang keine generelle Obergrenze für Bargeld.
d.h. die 10.000€ grenze ist bei z.b. autohändler bislang frei und willig?
Indien 🇮🇳 (27.04.2026)
Ein Mann im Osten von Indien sorgte für Aufsehen, nachdem er die sterblichen Überreste seiner Schwester zu einer Bank brachte, um ihren Tod nachzuweisen.
Der 52-jährige Jitu Munda aus dem Bundesstaat Odisha hatte zuvor mehrfach versucht, auf die Ersparnisse seiner verstorbenen Schwester zuzugreifen.
Die Bank verweigerte jedoch die Auszahlung und verlangte entweder offizielle Erbnachweise oder die persönliche Anwesenheit der Kontoinhaberin, die bereits seit zwei Monaten tot war.
Aus Frustration über die wiederholten Ablehnungen exhumierte Munda schließlich die Überreste seiner Schwester, wickelte sie in ein Tuch und brachte sie zur Bank, um den Tod zu belegen.
Die Polizei bestätigte, dass der Mann die Überreste selbst ausgegraben hatte.
Die Bank hingegen wies den Vorwurf zurück, eine solche Handlung verlangt zu haben.
Inzwischen erklärte die Bank, dass das Geld an die Familienangehörigen der Frau übergeben wurde.
🌒 t.me/apokalypsenews
Das ist Indien wie es leibt und lebt
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Mmh, ich dachte im Hinduismus werden Tote innerhalb von 24 Stunden verbrannt?
Mmh, ich dachte im Hinduismus werden Tote innerhalb von 24 Stunden verbrannt?
Das hat die Bank auch gedacht.
... wer weiss, was er ausgegraben hat? ![]()
Mmh, ich dachte im Hinduismus werden Tote innerhalb von 24 Stunden verbrannt?
ca. 15% der Einwohner in Indien sind Musels.
Gruß
Magellan
Deswegen vererbt man Geld lieber rechtzeitig zu Lebzeiten oder verwahrt es an einem Ort auf den sowohl Erblasser als auch Erben direkten Zugriff haben.
Es ist mittlerweile fast überall auf der Welt so, eine Bank ist keine Referenz mehr. Deswegen sollten auf Konten immer möglichst wenig Geld liegen, nur so viel wie für geplante Ausgaben in näherer Zukunft nötig ist.
Auch mit anderen Dingen wie Immobilien sollte man so verfahren, also am besten immer noch zu Lebzeiten überschreiben. Kann zwar in die Hose gehen, z.B. wenn Kinder hernach abtrünnig werden, ein Testament ist jedoch immer nur so viel wert wie das Papier auf dem es verfasst wurde, ergo gar nichts.
Ausnahme bildet lediglich eine Einzelperson als Erbe, denn dann sind die Fronten geklärt. Bei einer Erbengemeinschaft ist der Ärger fast immer vorprogrammiert.
Wichtig ist auch, sofern die Hinterbliebenen knapp bei Kasse sind, die Kohle für eine standesgemäße Beerdigung stets cash parat zu haben, weil man sonst nur notdürftig verscharrt wird.
Ein gewichtiger Ohrring aus Gold hat sich längst als Absicherung für anständiges Begräbnis etabliert.
Ein gewichtiger Ohrring aus Gold hat sich längst als Absicherung für anständiges Begräbnis etabliert.
Wenn man unbedingt zum Schlitzohr werden will ... ![]()
Wichtig ist auch, sofern die Hinterbliebenen knapp bei Kasse sind, die Kohle für eine standesgemäße Beerdigung stets cash parat zu haben, weil man sonst nur notdürftig verscharrt wird.
So viel anders ist ein Sozialbegräbnis auch nicht.
Ich habe meine gebeten nur das allernötigste und billigste zu nehmen. Das schreib ich auch noch auf. Von wegen " der teure Verstorbene ".
Ich war mein ganzes Leben lang geizig, da brauch ich am Schluss auch nix.
Soll lieber den Eiswagen zum Kindergarten schicken von der Kohle.
Kiste ... darf ich die eigentlich mitbringen ? ...
Verschüren und Urne in die Ostsee.
Ich bin am Anfang des Lebens in den Seekanal von Warnemünde eingelaufen und von da soll es auch wieder rausgehen in die ewige Stille.
Das Meer ist gross, da trifft man nicht soviele Idioten.
Ich glaube die Unterlagen von der Reederei habe ich schon mehr als 30 Jahre.
PS. Kosten in Forumswährung sind natürlich dafür reserviert.
rette dein Geld vor dem BankenZuSammenBruch,
"wer zu spät kommt, bestraft der GesetzesBankeOrGasMuss"
Banken sind wie Pyramiden, der Weg wird nie dasch Ziel erreichen,
egal wieviele Krümel du für den HänselGrätelWeg bestreust,
zu viele FallTüren ![]()
also sein nicht dumm sonst kommen wie bei den Griechen in
der Woche nur 70€ rum,
"ihr SparGutHaben können wir leider nicht mehr auszahlen"
zu VerLuste und Risiken, schauen sie im KleinNunMehrGrossGeschriebenen
wenden sie sich an ihre ChristSozenGröönen die das verbockt haben ![]()
Gesetze zur NichtAUsZahlung wurden geschaffen, zum Nachteil der Sparer,
"ihre GeldAnLagen sind nicht sicher und dasch gesichert"
Sie hätten ja ihr Papier in reale TauschMittel anlegen können, Bürger ![]()
vor dem 30,Mai Tage des UnterGang ![]()
Gruss
alibaba ![]()
Alles anzeigenDeswegen vererbt man Geld lieber rechtzeitig zu Lebzeiten oder verwahrt es an einem Ort auf den sowohl Erblasser als auch Erben direkten Zugriff haben.
Es ist mittlerweile fast überall auf der Welt so, eine Bank ist keine Referenz mehr. Deswegen sollten auf Konten immer möglichst wenig Geld liegen, nur so viel wie für geplante Ausgaben in näherer Zukunft nötig ist.
Auch mit anderen Dingen wie Immobilien sollte man so verfahren, also am besten immer noch zu Lebzeiten überschreiben. Kann zwar in die Hose gehen, z.B. wenn Kinder hernach abtrünnig werden, ein Testament ist jedoch immer nur so viel wert wie das Papier auf dem es verfasst wurde, ergo gar nichts.
Ausnahme bildet lediglich eine Einzelperson als Erbe, denn dann sind die Fronten geklärt. Bei einer Erbengemeinschaft ist der Ärger fast immer vorprogrammiert.
Wichtig ist auch, sofern die Hinterbliebenen knapp bei Kasse sind, die Kohle für eine standesgemäße Beerdigung stets cash parat zu haben, weil man sonst nur notdürftig verscharrt wird.
sorry, aber hier steht einiges an falschen Informationen....Darf man so nicht stehen lassen, nicht das es nich jemand glaubt oder schlimmer noch, danach handelt...
1. Es ist zwar richtig, dass man sich zu Lebzeiten Gedanken machen sollte Vermögen zu übertragen (wir gehen hier sicher von Vermögen aus, bei denen Freibeträge nicht ausreichen), aber man kann sich schon vor dem Risiko schützen "das die Kinder abtrünnig" werden. Stichwort Nießbrauch.
2 Der Satz "ein Testament ist jedoch immer nur so viel wert wie das Papier auf dem es verfasst wurde, ergo gar nichts" ist ehrlich gesagt Quatsch. Du kannst sehr detailliert deinen letzten Willen formulieren, idealerweise beim Notar und kannst das Testament dann beim Nachlassgericht hinterlegen. 100%ige Sicherheit für Dich das dein letzter Wille ausgeführt wird.
3. Warum sollte "Bei einer Erbengemeinschaft ist der Ärger fast immer vorprogrammiert" sein? Sicher kommt das vor, aber genau umgekehrt ist es richtig. Fast immer läuft das reibungslos.
4. Auch nicht richtig ist "Wichtig ist auch, sofern die Hinterbliebenen knapp bei Kasse sind, die Kohle für eine standesgemäße Beerdigung stets cash parat zu haben, weil man sonst nur notdürftig verscharrt wird".
Fyi Alle Rechnungen welche im direkten Zusammenhang mit dem Tod stehen, werden durch die Bank des Verstorbenen durch Vorlage einer original Rechnung beglichen.
Und zu guter letzt würde ich gerne den Satz "Es ist mittlerweile fast überall auf der Welt so, eine Bank ist keine Referenz mehr" verstehen. Magst du das kurz erläutern?
Wenn du willst dass es gut wird, dann mach es selbst.
Das gilt auch und insbesondere beim Testament, weil nur das zu 100% an den Erben geht an den es gehen soll, wenn man es ihm höchstselbst überträgt.
Ich kenne es persönlich aus mehrmaliger Erfahrung, von daher wird es bei mir gehandhabt wie ich oben schrieb, egal was anderes dazu sagen, weil ein Rechtsstaat in diesem Land faktisch nicht mehr existent ist und jede Entscheidung des Erblassers gerichtlich angefochten werden kann.
Zumal der Staat ein eigenes Interesse daran hat, stets zu wissen wie viel Vermögen im Umlauf ist und wer es besitzt, obwohl es ihn in vielen Fällen überhaupt nichts angeht. Stichwort anonymer Kauf von EM -> genau deswegen, denn es geht niemanden etwas an wer es besitzt und wo es sich befindet, Hauptsache es ist da wenn es die betreffende Person benötigt.
Mit Freibeträgen hat das nur am Rande oder überhaupt nichts zu tun. Allein der Aufwand der Bank eine Sterbeurkunde und Testamentkopie zu übergeben ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand, der mit vermeidbaren Fallstricken verbunden sein kann. Das Beste ist stets man ist seine eigene Bank, denn dann liegt die volle Verfügungsgewalt über sämtliche Vermögenswerte in den eigenen Händen, ohne den Zugriff (physisch sowie rechtlich) bei einem selbst.
Überträgt man z.B. zu Lebzeiten seinen beiden Kindern nicht 50:50 sondern 60:40 oder gar 70:30, dann ist diese Entscheidung faktisch nicht mehr anfechtbar, erst recht nicht wenn Stillschweigen darob herrscht. Bei einem schriftlichen Dokument wie dem Testament liegen die Dinge offen, was nicht selten zum Streit führt. Allein schon der Möglichkeit gefühlter Ungerechtigkeit zu entgehen, würde ich niemals auf das schmale Brett kommen, meine Vermögensverhältnisse zu 100% vor Erben oder außenstehenden Dritten offenzulegen, und schon gar nicht die Verteilung dessen. Nach dem Tod ist man der vollen Kontrolle beraubt, ergo muss die Verantwortung zuvor übertragen werden, obgleich dies ebenfalls Risiken birgt, welche jedoch weniger schwer wiegen, da sich kein Außenstehender einmischen kann, sofern man das nicht möchte.
Ich bin da anderer Meinung. Insbesondere bei den Falschbehauptungen aus deinem Ursprubgsbehauptungen, auf die du geflissentlich nicht mehr eingehst.
Und gerade wenn es sich um Vermögen handelt welches unterhalb der schenkungs-und Erbschaftssteuer liegt...warum sollte man das nicht offen legen? Wenn ich Steuern sparen kann, dann sollte manes sich ganz sicher überlegen wie man das besser machen kann, und klar, da gehört "möglicherweise" auch dazu, physisches nicht offen zu legen. Aber das macht man selbst redend auch nicht per Testament.
Das Argument, keine Unzufriedenheit zu schüren bei mehreren Erben in der Familie ist valide. Obgleich ich selber es zu Lebzeiten versuchen würde die Gründe für ein solches Vorgehen auszuräumen, ist das nicht möglich würde ich persönlich aber zu meiner Entscheidung stehen und nicht dem der weniger kriegt falsche Tatsachen vorgaukeln und das Lieblingskind lacht sich eins. Daher hatte ich das Argument vorher nicht auf dem Schirm.
Das Du hier stillschweigen anführst im Kontext anfechtbarer Testamente, ist übrigens nicht valide. Bist du dir sicher das darüber bei kleinen Streitigkeiten über was auch immer und bei 1,6 Promille nicht doch mal was rausrutscht. Das fände ich persönlich schlimmer, als es selber vorher geklärt zu haben. (Nach mir die Sinnflut gilt für mich nicht an dieser Stelle)
Letzlich darf es ja das jeder handhaben wie er oder sie es für richtig hält und die Argumente nach eigenem Gusto gewichten. Aber seine eigene Meinung sollte nicht mit Falschbehauptungen über andere Vorgehensweisen begründet werden.