Bei der Beschreibung würde ich es auf eine Klage ankommen lassen, wenn ich Schrott bekomme…
‚Versilbert, kein reines Silber‘. Der zweite Teil trifft auch auf die Originale zu. Und ob der Richter den Jnterschied zwischen ‚versilbert‘ und ‚nicht reiner Silberlegierung‘ kennt oder - wichtiger - zugesteht, dass der Käufer den kennen muss, wenn alles andere 1:1 auf die Originale passt, was ich mal zu bezweifeln…
Im Übrigen 100% positive Bewertungen… Glaub nicht, dass da einer beschissen hat.
Es ist meines Erachtens korrekt darauf hingewiesen, daß es eine "versilberte" Münze ist.
Der Käufer hätte den Text lesen müssen, und den Unterschied von "Silber-Legierung" wie
beim Original und "versilberung" kennen müssen.
Diese Fälschungen werden auch häufig bei US-Morgan Silberdollars usw. angeboten.