Gelaber und Gemecker in den Angebots- und Galerie-sräds

  • Bei der Beschreibung würde ich es auf eine Klage ankommen lassen, wenn ich Schrott bekomme…

    ‚Versilbert, kein reines Silber‘. Der zweite Teil trifft auch auf die Originale zu. Und ob der Richter den Jnterschied zwischen ‚versilbert‘ und ‚nicht reiner Silberlegierung‘ kennt oder - wichtiger - zugesteht, dass der Käufer den kennen muss, wenn alles andere 1:1 auf die Originale passt, was ich mal zu bezweifeln…


    Im Übrigen 100% positive Bewertungen… Glaub nicht, dass da einer beschissen hat.

    Es ist meines Erachtens korrekt darauf hingewiesen, daß es eine "versilberte" Münze ist.


    Der Käufer hätte den Text lesen müssen, und den Unterschied von "Silber-Legierung" wie

    beim Original und "versilberung" kennen müssen.


    Diese Fälschungen werden auch häufig bei US-Morgan Silberdollars usw. angeboten.


    Siehe http://www.alibaba.com/coins

  • Bin kein Jurist und schon gar kein Richter, aber


    "Versilbert" = Oberfläche höher mit AG vergütet analog zu Eloxieren, Verzinken et al.

    "Silber Legierung" = Gesamtes Material enthält X% des Elemnts AG.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

    Einmal editiert, zuletzt von Währungshüter ()

  • Es ist meines Erachtens korrekt darauf hingewiesen, daß es eine "versilberte" Münze ist.


    Der Käufer hätte den Text lesen müssen, und den Unterschied von "Silber-Legierung" wie

    beim Original und "versilberung" kennen müssen.

    Egal was in der Beschreibung steht, das Angebot ist nicht korrekt. Ganz unabhängig davon, ob die Beschreibung richtig, falsch, eindeutig oder irreführend sein mag. Denn die so genannten Münzen sind klar im Bereich der Repliken oder Fälschungen anzusiedeln. Und das ist Beides nicht zulässig.

    Diese Art von Käuferschutz finde ich mal sinnvoll. Hilfreich wäre es m.E., solche Angebote zu melden, wenn man sie findet und sich hinsichtlich Fälschung/Replik sicher ist.


    Gruß,

    GL

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

    2 Mal editiert, zuletzt von GermanLong ()

  • Beschreibung wie das KleinGeDruckte sollte man immer genau lesen,


    wie bei jeden KreditHai der mehr als ein HandSchlag nutzt,


    um dich zu übervorteilen 8o oder andere VerSicherungen


    oder TransPaketPortVerSchwundungen [smilie_happy] die Welt ist böse 8o


    gemein böser, für einen der LeseSchwächen sein €igen nennt [smilie_happy]


    und wenn der Richter vesilbert liest, bekommt der Kläger auch eine

    versilbert an VerLustKosten :|


    jetzt sind erst einmal bei Gericht die HanfUrteile zu überprüfen,


    die alten nunmehr nach NeuGrünHanfRecht .... besser würde sein,


    und schneller, man würde GeneralAmnestyHanf vollziehen in den


    KurzRestZeit U zwei Jahre, das der anstehende GrossHanfDrogenBeSchaffungsMarkt wieder Fahrt auf nehmen kann,


    für OLave und Britta beim GörlitzerFickVerGewaltigungsParkLauf [smilie_happy]


    am sichersten sind HändlerKäufe und immer gleich die DNA absichern,


    für später, um die AUsRede entgegnen, es wäre nicht von ihm,


    jedes BeWeisStück zählt im WiderSpruch 8o


    Gruss

    alibaba 8o

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Ich kann auch keine Kuh verkaufen und ins Kleingedruckte schreiben: ‚Kuh hat zwei Klöten‘…

    Und gibt keine Milch [smilie_happy] .

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • und oder mit HandSchlag den alten SchwulenZeigeFingerKnickStreichle€rKennungsGriff


    voll ziehen, dann ist es eine ZickigeKuh mit 7GeissVonLein [smilie_happy]


    Gruss

    alibaba 8o

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Ich kann auch keine Kuh verkaufen und ins Kleingedruckte schreiben: ‚Kuh hat zwei Klöten‘…


    Und gibt keine Milch [smilie_happy] .

    Nun ja, eigentlich habt ihr alle RECHT über ! ! [smilie_happy]


    (hätte nun mein Kumpel Fritz aus Oberhausen gesagt ! = ? )


    Aber wenn ihr mal in die EBÄH Kategorie Goldmünzen (USA) reinschaut,

    und dort z.B. vergoldete Kennedy Halfs oder State-Quartes findet, dann

    ist das mit den IBÄH-Grundsätzen nicht weit her. Auch wenn ihr diese

    Auktionen dann "meldet" und NICHTS passiert, ist das doch recht deprimierend !


    Daher habe ich persönlich schon lange von IBÄH verabschiedet, nachdem ich

    einige Fälschungen bekommen habe, welche ich allerdings ALLE zurückgeben

    konnte. Angeboten wurden diese allerdings als "original" !


    Aber das kann jeder machen wie er will ! Jedem das seine, und damit ist für

    mich der Fall erledigt !


    Schönes, sonniges Wochenende ! :love: :love:

  • Egal was in der Beschreibung steht, das Angebot ist nicht korrekt. Ganz unabhängig davon, ob die Beschreibung richtig, falsch, eindeutig oder irreführend sein mag. Denn die so genannten Münzen sind klar im Bereich der Repliken oder Fälschungen anzusiedeln. Und das ist Beides nicht zulässig.

    Diese Art von Käuferschutz finde ich mal sinnvoll. Hilfreich wäre es m.E., solche Angebote zu melden, wenn man sie findet und sich hinsichtlich Fälschung/Replik sicher ist.


    Gruß,

    GL

    Habe ebay mal die Nachprägung einer 5 DM Germanisches Museum gemeldet. War eindeutig an der zusätzlich punzierten Jahresangabe 2004 als Replik zu erkennen.


    ebay hat mir sogar auf meine Meldung geantwortet und mitgeteilt, dass dieses Angebot nicht gegen die ebay-Grundsätze verstossen würde.

  • Nun ja, eigentlich habt ihr alle RECHT über ! ! [smilie_happy]


    (hätte nun mein Kumpel Fritz aus Oberhausen gesagt ! = ? )

    Der Informatiker in mir sagt:


    "!=" != "=="


    zumindest in C++ usw.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


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  • Macht ja nix, aber hier werden Sie fündig: Der ebay-Lacher des Tages


    Wollte auch gerade auf das Thema hinweisen.


    Dann noch ein Vorschlag.

    Wenn man da kauft, Rückgabe.


    Er ist definitiv gewerblich.

    Über 1000 Verkäufe dieser Art und etliche laufende Auktionen.

    Selbst wenn er nur wenige der Dinger verkauft, steckt wohl die Gewinnabsicht dahinter.


    Kann man ja freundlich fragen ob er den Scheiß mit oder ohne Probleme zurück nimmt.

    Alle meine Beiträge wurden mindestens 13, meist sogar 201 Meilen außerhalb der BRD - auf hoher See- und unter Alkoholeinfluss gepostet.

  • (aus den Reich der Mitte für sagenhafte 16,99 T€uronen ! )

    Moin,


    für knapp 17.000 EUR sollte man das auch erwarten können [smilie_happy]


    Grüße

    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
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  • Beitrag von foxl60 ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Test

    Moin,


    Achtung - alibaba Account wurde gehackt =O Nie und nimmer führt er einen Test ohne die Verwendung von Smileys durch :burka:


    Grüße

    Goldhut


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