Alles anzeigenfür behörden, schulen, usw gelten nur sehr geringe anforderungen
das orientiert sich an der verbauten heizleistung und die größe, die bei behörden verbaut ist, fällt in eine andere tabelle
das ist bei denen quasi optional
zumindest ist das mein letzter stand, hab bei dem bereich irgendwann aufgegeben.
Ab > 350 kW verbauter thermischer Leistung, interessiert es keinen mehr. Auch nach GEG (neu) nicht. Daher sind Behörden, Schulen & Co. idR. fein raus.