Das meiste dürfte auf das Konto von Erbengemeinschaften gehen.
Moin,
Teilungsversteigerungen zur Auseinandersetzung des Nachlasses spielen gegenüber Versteigerungen aufgrund von Scheidungen definitiv eine deutlich geringere Rolle. Zumindest kann ich das aus den letzten 25 Jahren, wo ich recht intensiv im Immobilienbereich unterwegs bin, berichten. Beantragte Teilungsversteigerungen bei Erbengemeinschaften werden überwiegend nicht durchgeführt, sondern vorher zurückgezogen, da die Erben Kohle sehen wollen und eine Partei meistens nachgibt.
Grüße
Goldhut