Auf Grund des § 30 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 sowie mit § 1 Absatz 4 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974
Da geht es um "Deckung des lebenswichtigen Bedarfs" und nur um Geschäftsräume, von Privatwohnungen ist nicht die Rede.