Mein Vorschlag war (zur Vermeidung von Problemen den Mieter beim geplanten Verkauf los zu werden!) primär, nicht DIREKT an den Bewohner zu vermieten, sondern an eine Firma o.ä. - als "2B" zur Unterbringung von Mitarbeitern/Praktikanten/...
--> "2B" statt "2C" gibt es i.a. keinen "Verbraucherschutz"!
Manche Krankenhäuser bauen extra Schwesternwohnheime, weil fehlender Wohnraum die Gewinnung von dringend benötigtem Personal erschwert...
Andere Möglichkeit ist: EIN Zimmer selber bewohnen ... und in der SELBST bewohnten Wohnung weitere Zimmer MÖBLIERT (unter)zuvermieten ...gibt dafür extra einen § im BGB ...
Ja den Gedanken hatte ich auch schon: an meine bessere Hälfte vermieten und sie vermietet unter... Ich warte jetzt erst mal, ob meine Mieter die andere Wohnung bekommen oder bei mir bleiben. Im Moment weiß ich auch nicht, was mir lieber wäre. Wenn sie gehen, würde das meine Verkaufsidee festigen. Kann ja auch erst mal an den potentiellen Käufer vermieten, aber kann dann vermutlich nix machen, wenn er sich dann entscheidet, Mieter zu bleiben....