Deutsche Immobilien kaufen j/n?

  • Das ist echt bitter.


    Und nein, das scheitert auch nicht daran, dass man heute vielleicht zweimal im Jahr einen (günstigen) Urlaub macht, statt wie früher vielleicht einmal.

    Und dass man sich bei Arbeiten wie Essen kochen oder Haushalt hin und wieder Unterstützung holt ist primär dem geschuldet,

    Die Lösung ist eher, weniger Arbeiten und wenn man mehr arbeitwet dann mehr schwarz .


    Irgendwo in einer Handwerksfirma andienen. dort lernt man was und kommt günstig an Baumaterial. Generell sollte man sich handwerkliche Fähigkeiten aneignen und dann kann man auch g+nstig in eigenleistung ein Haus bauen. Das geht schon alles.

    Legends may sleep, but they never die !!!

  • Wer zu spät verkauft, den bestraft das Leben .....

    Dafür hat man eine Gebäudeversicherung.


    Wenn das Haus in einer Gefahrenzone steht
    Schäden am Eigenheim durch Naturereignisse verursachen schnell hohe Kosten. Wenn im schlimmsten Fall sogar eine Umsiedlung unumgänglich wird, genügt auch eine…
    www.beobachter.ch


    Nach der Logik fährt man auch keine Auto und fliegt auch nicht mehr.

    Gruß von Bumerang
    _________________________________________________________________________________
    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Bummi immer hat Recht….


    Durch die Gebäudeversicherung nicht gedeckt sind auch Risse durch Senkungen infolge von Rutschungen, wie sie derzeit an den Häusern in Brienz entstehen. «Versichert sind nur plötzlich eintretende Ereignisse», sagt Alain Marti, Vizedirektor der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG). Der Kanton Graubünden hat aufgrund der Lage in Brienz jedoch reagiert und 2019 die Deckung von Schäden durch Rutschungen in das kantonale Gebäudeversicherungsgesetz aufgenommen. Damit wurde den Brienzern eine Last von den Schultern genommen. Ausserhalb von Graubünden müssen Liegenschaftsbesitzer Rissschäden durch Rutschungen weiterhin selbst bezahlen.

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • UnterWasser sind auch keine Steine gegen Feuer versichert,


    wenn MutterNatur ihre Tage hat [smilie_happy]


    das ist wie im Krieg , da ist deine Bude auch nicht mehr versichert....


    oder deine SolarAnLage auf dem Dach, die wissen schon wie sie


    VerTräge gestallten die GeStallten :burka: gefickt eingeschädelt [smilie_happy]


    da wird dasch KleinGeDruckte plötzlich von €inerSeite GROSS geschrieben [smilie_happy]


    Gruss

    alibaba [smilie_happy]

    PS: oder du nimmst die PolNischeVerSicherung, Heute verloren und ab

    Mittag auf dem Markt in .. na du weisst schon, da wo der billige Benzin

    wächst, in Berlin gründeln die wieder 1001 Kommision für ein Nagel

    ins BenzinKreisKreuz zu nageln [smilie_happy] nach AUtoMaten kommen

    die SchwachMaten bei AUfRuhr die SollDaten [smilie_happy]

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder "


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat "


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst"

    NaziKriegsDeutschland = N€IN DANKE KANZLERREGIERUHNG :!:

    KRIEG IST AUS = ASYLANTEN MÜSSEN NACH HAUS :!:

  • […]

    Echt jetzt? Man muss wissen welche Versicherung man abschließt. Naturkatastrophen als Argument… Anmelden oder registrieren

    Gruß von Bumerang
    _________________________________________________________________________________
    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

Schriftgröße:  A A A A A