Aber so wie ich den Text auf buhl.de verstehe, wir müssen die Fonds im Gegenzug aus dem Fondsvermögen Körperschaftssteuer bezahlen, was wieder einen gegenteiligen Effekt hat, sehe ich das richtig?
Die 15 % Körperschaftsteuer gilt nur Dividendenausschüttungen auf Fondsebene, die aus Deutschland kommen.
Für ausländische Dividendenzahlungen fällt auf Fondsebene ohnehin Quellensteuer an, die in den meisten Fällen nach DBA 15 % beträgt.
Die Körperschaftssteuer dient also nur zur Gleichstellung von inländischen mit ausländischen ETFs.
Für diese 15 % Steuerbelastung auf Dividenden auf Fondsebene gibt es dafür die 30 % Teilfreistellung.
Die Teilfreistellung gilt jedoch auch für Kursgewinne.
Hat man also einen ETF mit hohem Dividendenanteil, dann ist der ETF steuerlich oft schlechter als die Aktie direkt.
Hat man dagegen hohe Kursgewinne, dann ist der ETF mit der Teilfreistellung oftmals steuergünstiger als die Aktie direkt.
Ebenso lässt sich bei Dividendenaktien sparen, wenn man in Länder-ETFs investiert, die garkeine Quellensteuer kennen. Also z.B. ein FTSE100-ETF wäre auf Fondsebene quellensteuerfrei, aber man erhält trotzdem die 30 % Teilfreistellung.
Man kann also mit ETFs Steuern sparen, wenn man es richtig gestaltet. Umgekehrt kann man auch mehr Steuern zahlen, wenn man es falsch gestaltet. 