aus dem Koalitionskompromiß....
"Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass funktionierende Gasheizungen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. So eine Planung kann die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder auch mit Wasserstoff vorsehen. Ab 2029 soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent "grüne Gase" eingesetzt werden. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff.
Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen - so steht es im "Leitplanken"-Papier."