Nun geht es los, Klimawahn überschreibt Grundgesetz
Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
Wer es möglich machen kann, dass ein nepalesischer Bergbauer 80 Millionen Deutsche zwingen kann, gravierende Einschränkungen bei Freiheit und Wohlstand dulden zu müssen(siehe hier,Rz. 78 ff), dem sollte auch insoweit etwas einfallen.
https://www.bundesverfassungsg…s20210324_1bvr265618.html