Zitat von Martin Siegel10 Angeklagte im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, die in Wien eine Zwölfjährige über Wochen sexuell missbraucht haben, werden freigesprochen. Der Richter begründet die Freisprüche damit, dass eine Einschüchterung der Geschädigten nicht stattgefunden hat, die Zwölfjährige damit freiwillig Sex in einem Zimmer hatte, bei dem zahlreiche Leute zugesehen haben, und damit, dass nicht ausreichend nachweisbar war, dass den Angeklagten bewusst gewesen sei, wie jung das Mädchen war.
Kommentar: Außer dem Anwalt der Geschädigten scheint sich niemand über das Urteil aufzuregen. Meldungen über das Urteil sind in ARD, ZDF und Ntv nicht auffindbar.
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