Naja, der Staat schützt ja diese Berufe, wenn sie eigentlich überflüssig werden. Natürlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man es halt so macht. Wie vieles ist es aber eine Entmündigung.
POG und POS kacken ab - ES DARF GEJAMMERT WERDEN!
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Ich habe noch kein Testament verfasst, da meine Frau und mein Sohn erben werden .
Zu bedenken ist nur:
Banken wollen ein Testament oder einen Erbschein sehen!
Und der Erbschein kostet ggfs. 1.000de € ...
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Alternativ ist eine Zugriffsberechtigung (Bankvollmacht) auf das Konto.
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Mein Nachbar der dank mitmachen bei allem und jedem was der Arzt sagt sehr krank ist wurde irgendwann helle und begann dank meiner beratenden Infos sein durchaus hoch intelligentes Gehirn zu nutzen und hat seine eh nichts bringenden von der Bank aufgeschwatzten Fonds, bei denen er jedes Jahr hunderte an € abgezogen bekommt und die Steuern abgezogen bekommt endlich aufgelöst, das Geld cash von der Bank geholt und sich, tatata, Silber und Gold gekauft. Weil ihm Silber zu viel Platz weg nimmt, hat er das mit sattem Gewinn verkauft und weiteres Gold dafür erworben. Kurzum, da ist jetzt physische Ware, davon weis keiner was von den Offiziellen und wenn denn dann Tag X kommt wird sich Bruder und Tochter über dieses Gold freuen, wenn sie schlau sind das auch nirgendwo angeben um sich zu rechtfertigen und somit wurde wieder Geld dem BRD Regime vorenthalten welches diese VERBRECHER verwenden um Krieg und weiteres Art- und kulturfremdes Volk zu importieren und alimentieren! ich denke, ich habe da sicherlich ein gutes Werk getan wenn ich entsprechend selber handle und diese Informationen im christlichen Sinne weiter gebe. ich erwarte dafür keinen Orden, sehe das als NOTWEHR an, denn ich sehe nicht ein den EIGENEN UNTERGANG auch noch kräftig mit zu finanzieren.
Und wenn man aus fast allen Verpflichtungen sich verabschiedet, wie offizielles Eigentum (Grundbuch), lebt es sich einfach entspannter!

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Und wenn man aus fast allen Verpflichtungen sich verabschiedet, wie offizielles Eigentum (Grundbuch), lebt es sich einfach entspannter!
Wobei so ein Grundbucheintrag die Verpflichtungen auch reduzieren kann ... die man ansonsten gegenüber irgendeinem Vermieter eingehen muss...
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Das ist 100%ig richtig, es sei denn man ist der Vermieter quasi selber, ich hatte es Dir per PM gesendet, weil sonst ist das zu kompliziert zu erklären.

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warum so schlecht gelaunt ?
Gibt doch keinen Grund dafür - also ich zumindest fühle mich perfekt
Man kann vielleicht etwas zivilisierter einem GSF Mitglied seine Sicht der Dinge darlegen, ohne die Contenance zu verlieren
Das ist nicht nur ein Grundproblem in unserer Gesellschaft, sondern verstärkt sich auch auf GSF
Leider
Entschuldige bitte, ich war tatsächlich etwas genervt.
Unzivilisiert würde ich meinen Kommentar dennoch nicht nennen, aber durchaus zynisch. Fand deine Frage halt durchaus seltsam, wenn jemand schreibt 5 Euro, dann meint er wohl eher nicht Äpfel, Birnen, CM, Liter, D-Mark oder SFR. Und wenn es dich interessiert, was die Silberlinge vor 30 Jahren gekostet haben, dann gibt google in der Tat schnell und konkret Antwort.
Aber gut, ich muss natürlich nicht alles verstehen, und hätte es tatsächlich auch unkommentiert lassen können. -
Entschuldige bitte, ich war tatsächlich etwas genervt.
Unzivilisiert würde ich meinen Kommentar dennoch nicht nennen, aber durchaus zynisch. Fand deine Frage halt durchaus seltsam, wenn jemand schreibt 5 Euro, dann meint er wohl eher nicht Äpfel, Birnen, CM, Liter, D-Mark oder SFR. Und wenn es dich interessiert, was die Silberlinge vor 30 Jahren gekostet haben, dann gibt google in der Tat schnell und konkret Antwort.
Aber gut, ich muss natürlich nicht alles verstehen, und hätte es tatsächlich auch unkommentiert lassen können.Danke für Deine Post.
Aber warum sollte man generell keine Daten hinterfragen, die man nicht nachvollziehen kann ?
Das Mitglied Durran hat dazu schon genauer Stellung genommen und Zahlen revidiert- siehe oben
Belassen wir es dabei

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Handschriftlich ist natürlich Pflicht. Sonst muss man die Maschinen- oder ausgedruckten Seiten notariell beglaubigen lassen.
Ein handschriftliches Testament nutzt auch nicht so viel wenn die falsche Person das in die Hand bekommt.
Je nachdem wer das ist, verschwindet das 'plötzlich' und ein neues taucht auf, auch handschriftlich, mit der gleichen Schriftart geschrieben. - Wer merkt da schon den kleinen Unterschied oder prüft das ??.Ich würde da empfehlen regelmäßig ein neues Testament zu machen, mit Verweis auf das ältere, mit Details die fremde Leute nicht wissen können. Und so ein Testament an evtl. drei verschiedenen Orten hinterlegt (Nachlass-Gericht, vertrauenswürdiger ? Anwalt, zu Hause) ?.
Ich kannte da eine alte Frau, wurde über 90, hatte so 2-3 Mio. Anscheinend gab es kein Testament, auch die beste Freundin auf der anderen Strassenseite bekam nichts. Alles etwas merkwürdig.
Vielleicht gab es schon ein Testament und verschiedene Leute wurden bedacht. Aber die Tochter bekam das T. in die Hände und dachte, 'nee, die sollen nichts kriegen, dann gibt es eben KEIN Testament und nur die hinterbliebenen Kinder kriegen alles'.
Der letzte Wille sollte gut durchdacht werden.
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Ja, das gleiche Problem hatten wir auch. Der kinderlose Großonkel hatte meine Mutter im handschriftlichen Testament bedacht und seinen Neffen quasi enterbt. Leider ist er dann plötzlich verstorben und das Testament war unauffindbar…
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Dafür gibt es doch die Hinterlegung beim Amtsgericht, kostet wenig.
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Alternativ ist eine Zugriffsberechtigung (Bankvollmacht) auf das Konto.
Natürlich, das hat meine Frau auf mein Konto und umgekehrt natürlich auch ! !
Und was wichtiger ist, sie hat auch Schlüssel zu meinen/unseren Tresoren.

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Natürlich, das hat meine Frau auf mein Konto und umgekehrt natürlich auch ! !
Und was wichtiger ist, sie hat auch Schlüssel zu meinen/unseren Tresoren.

Dann hoffe ich mal das ihr eine harmonische und innige Beziehung habt
![smilie_love [smilie_love]](https://goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/smilie_love_004.gif)
Wäre nicht das erste Mal das sowas auch in die Hose gehen kann.
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Das war jetzt nicht wörtlich gemeint.

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Ich weiß ja nicht in was für einer Beziehung du lebst, aber ich bin seit 40 Jahren verheiratet,
und mein Sohn ist bereits 39 Jahre alt. Da vertraut man sich eben gegenseitig. Meine Frau
weiß auch, wann ich Goldmünzen kaufe oder ersteigere, oder verkaufe, und auch sonst ist
unsere Beziehung harmonisch. Mehr möchte ich nun hier nicht dazu sagen.

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Zu bedenken ist nur:
Banken wollen ein Testament oder einen Erbschein sehen!
Und der Erbschein kostet ggfs. 1.000de € ...Moin,
bei der Bank ist die einfachste Möglichkeit die Einräumung einer stinknormalen Vollmacht über den Tod hinaus. Damit kann der Nachlass aufgelöst werden, sofern nicht berechtigte Erben dieser Vollmacht als Rechtsnachfolger des Erblassers widersprechen. Ein notarielles Testament hat mehrere Vorteile. Zum einen kann es nicht zufällig verschwinden, wenn jemand sich nicht ausreichend in diesem wieder findet, zum anderen kann mit Eröffnungsbestätigungsvermerk und Eröffnungsprotokoll bei vorhandenem Grundbesitz das Grundbuch umgeschrieben werden. Das geht mit einem handschriftlichen Testament nicht, da ist ein Erbschein erforderlich. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühren des notariellen Testaments können im Kosteninteresse angegeben werden und sind günstiger, als der Erbschein.
Grüße
Goldhut
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Ich weiß ja nicht in was für einer Beziehung du lebst, aber ich bin seit 40 Jahren verheiratet,
und mein Sohn ist bereits 39 Jahre alt. Da vertraut man sich eben gegenseitig. Meine Frau
weiß auch, wann ich Goldmünzen kaufe oder ersteigere, oder verkaufe, und auch sonst ist
unsere Beziehung harmonisch. Mehr möchte ich nun hier nicht dazu sagen.

So sollte es auch sein.

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Moin,
bei der Bank ist die einfachste Möglichkeit die Einräumung einer stinknormalen Vollmacht über den Tod hinaus. Damit kann der Nachlass aufgelöst werden, sofern nicht berechtigte Erben dieser Vollmacht als Rechtsnachfolger des Erblassers widersprechen. Ein notarielles Testament hat mehrere Vorteile. Zum einen kann es nicht zufällig verschwinden, wenn jemand sich nicht ausreichend in diesem wieder findet, zum anderen kann mit Eröffnungsbestätigungsvermerk und Eröffnungsprotokoll bei vorhandenem Grundbesitz das Grundbuch umgeschrieben werden. Das geht mit einem handschriftlichen Testament nicht, da ist ein Erbschein erforderlich. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühren des notariellen Testaments können im Kosteninteresse angegeben werden und sind günstiger, als der Erbschein.
Grüße
Goldhut
Generalvollmacht...beinhaltet alles und hat den Vorteil das auch zu Lebzeiten der Partner ohne Probleme agieren kann, falls Krankheit oder Geisteskraft es nicht zuläßt. Ggf. wird auch ein amtliche Betreuung vermieden.
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Moin,
mir ging es nur um die Nachlassregelung, zu Lebzeiten ist die notarielle Generalvollmacht super! Allerdings unbedingt vom BGB 181 befreien lassen und man muss bei Aushändigung der Ausfertigung großes Vertrauen in den Bevollmächtigen haben. Im Schließfach nützt nämlich keine Vollmacht oder Testament. Da kommt man dann nicht so schnell ran.
Grüße
Goldhut
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Moin,
mir ging es nur um die Nachlassregelung, zu Lebzeiten ist die notarielle Generalvollmacht super! Allerdings unbedingt vom BGB 181 befreien lassen und man muss bei Aushändigung der Ausfertigung großes Vertrauen in den Bevollmächtigen haben. Im Schließfach nützt nämlich keine Vollmacht oder Testament. Da kommt man dann nicht so schnell ran.
Grüße
Goldhut
aber man kann ja auch von seinem Schließfach Vollmachten verteilen
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