Ein Familienmitglied verkaufte seinen roten ital. Sportwagen an ein Autohaus.
Der Kaufbetrag war für die Enkelin vorgesehen, der Händler überwies den Betrag,
so wie vereinbart, an dieselbe.
Und zack war war das Konto der Enkelin von der Bank gesperrt worden.
Obwohl ersichtlich war, dass der Betrag von einem Autohaus kam, mussten Kaufvertrag, Eigentumsnachweis, etc. bei der Bank vorgelegt werden.
Erst dann wurde das Konto wieder freigegeben...... ![]()