du gilts da quasi als Lieferant des Händlers und daher muss du dich ausweisen.
Legitimatinspflicht gegenüber dem Händler oder Aufzeichnungspflicht des Händlers ?
27. Februar 2026, 20:47
du gilts da quasi als Lieferant des Händlers und daher muss du dich ausweisen.
Legitimatinspflicht gegenüber dem Händler oder Aufzeichnungspflicht des Händlers ?
Es sei denn, man läuft jede Woche auf.
Sicher? Was und wieso und auf welcher Grundlage sollte dem FA was gemeldet werden?
Gruß,
GL
ich hab für ne unze weniger bezahlt
ja, krass teuer ![]()
Sicher? Was und wieso und auf welcher Grundlage sollte dem FA was gemeldet werden?
ist doch argumentativ total einfach und selbsterklärend eigentlich.
aber hier extra für dich: em halter = rächts/nahtzieh/reichsbürger = demonkratiefeind = umsturz = waffen!
Sicher? Was und wieso und auf welcher Grundlage sollte dem FA was gemeldet werden?
Gruß,
GL
Verdacht auf Geldwäsche ...
Verdacht auf Geldwäsche ...
Das halte ich für eine Verwechslung. Das gilt beim Kauf mittels Bargeld. Der Ausweis ist für mögliche Nachfragen bzgl. der Geldherkunft.
Gruß,
GL
Das halte ich für eine Verwechslung. Das gilt beim Kauf mittels Bargeld. Der Ausweis ist für mögliche Nachfragen bzgl. der Geldherkunft.
Gruß,
GL
Leider nicht, ich war ziemlich überrascht! Bei 2 Händlern ging‘s mir so. Ist halt Gesetz!
Demnächst werde ich es im Ausland probieren.
Wenn der POG weiter so steigt habe ich aber keine Stücke <2000 mehr. ![]()
Das halte ich für eine Verwechslung. Das gilt beim Kauf mittels Bargeld. Der Ausweis ist für mögliche Nachfragen bzgl. der Geldherkunft.
Gruß,
GL
Beim Verkauf von Anlagegold und Altgold gibt es keine anonyme Tafelgrenze. Das bedeutet, dass wir Edelmetallhändler unsere Ankäufe erfassen müssen und dafür die persönlichen Daten erfassen müssen. Wir müssen uns außerdem zum Beispiel bestätigen lassen, dass die angekaufte Ware Eigentum des Verkäufers ist.
Der anonyme Verkauf von Anlagegold funktioniert aber von Privat zu Privat. Dafür gibt es zum Beispiel auf Facebook einige geeignete Gruppen, in denen sich Privatmenschen ganz legal gegenseitig Gold verkaufen. Der Nachteil hier ist offensichtlich: man kann leider an schwarze Schafe geraten, die dann entweder nicht zahlen bzw. die Ware nicht verschicken. Hier sollte man also vorsichtig sein.
Edelmetallhändler müssen die Transaktionen wie oben erwähnt nicht dem Finanzamt melden. Hier kommt natürlich das große "aber"!
Hat der Händler einen konkreten Verdacht, dass ein Kunde Geldwäsche betreiben will, weil z.B. die Geschichte, das Verhalten oder sonstige Umstände auffällig sind, muss das tatsächlich gemeldet werden.
Selbst bei einem Verkauf von Ag, musste ich in Salzburg den Ausweis zücken, zwecks Aufnahme der Personalien. Allerdings war beim Kauf bis 9999 Euronen kein Ausweis nötig.
Meine Tochter hat jetzt auch einige Unzen beim Händler gegen FIAT tauschen müssen, da der Autohändler ihr das neue Auto nicht gegen EM aushändigen wollte.
Das Geld bekam sie dann aber nur per Überweisung. Der EM-Händler meinte er dürfte nur bis 10.000 in Bar auszahlen.
Keine Ahnung, ob das vom Gesetzt her so vorgegeben ist oder nur eine interne Firmenregelung?
Gesetzliche Grundlage für die Aufzeichnungspflicht des Händlers beim Wareneinkauf ist § 143 AO. Eine Meldung an das FA ist damit nicht verbunden. Aber natürlich kann das FA im Rahmen einer Betriebsprüfung oder gar Steuerfahndung diese Unterlagen einsehen und ggf. Kontrollmitteilungen an das Wohnsitz FA schreiben.
Was meint ihr wer in Zukunft da geprüft wird
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cu DL...ich würde mich vor den Lateiner stellen
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Leute, macht euch mal nicht ins Hemd.
Der Händler hat damit nur Arbeit, die er unter allen Umständen vermeiden will. Also wird er nur beim harten Verdacht auf Geldwäsche eine Meldung machen. Da seid ihr aber ganz sicher nicht die Zielgruppe. Es sei denn, jede Woche dort. Ansonsten füllt er ein Formular aus, das in irgendeinem Keller landet für die nächtens 5 Jahre. Danach wird es entsorgt.
§ 12 GwG - Ãberprüfung von Angaben zum Zweck der... - dejure.org
Diese ganzen Maßnahmen dienen vor allem der Einschüchterung der Menschen und dem madige machen des Bargeldgeschäfts! Wer will schon haufenweise irgendwelche Formulare mal durchsuchen und mit welchem Zweck? Die Wahrscheinlichkeit dass diese nichts interstates für das FA enthalten ist 99%.
Schön schön,
Schon mal was von den deutschen Erbsenzählern gehört? ![]()
Kurz zur Klarstellung:
Wenn ich jetzt EM verkaufe und habe dafür eine Rechnung, sollte es beim Händler anstandslos klappen und das sogar in beträchtlicher Höhe.
Also meinetwegen 25.000€ in bar oder auch 100.000€ aufs Konto, da ja durch Rechnung(Kaufnachweis) beim Händler die Geldwäsche ausgeschlossen werden kann.
Den Kaufnachweis behält der Händler hoffentlich NICHT ein, dann kann ich mehrfach mit einer Rechnung verkaufen.
Die Bank geht trotzdem dem erhöhten Geldeingang nach und sperrt das Konto, bis man nachgewiesen hat, woher das Geld kommt, oder ist ihr das egal, wenn sie den Eingang von einem EM-Händler sieht, da dieser das ja schon geprüft hat?
Die Bank geht trotzdem dem erhöhten Geldeingang nach und sperrt das Konto, bis man nachgewiesen hat, woher das Geld kommt, oder ist ihr das egal, wenn sie den Eingang von einem EM-Händler sieht?
Das Geld ist ja im System, kommt aus dem System und bleibt im System. Deiner Bank dürfte das daher erst einmal egal sein. Barauszahlungen, Bareinzahlungen etc. sind die Verdachtsfälle.
Schon mal was von den deutschen Erbsenzählern gehört?
Der Angestellte mach Dienst nach Vorschrift, muss jährlich GWG Schulungen besuchen. Wenn immer wieder "Fehlalarm" gemeldet wird, sagt irgendwann die Behörde, jetzt hör doch mal auf mit dem Scheiß.
Das Geld ist ja im System, kommt aus dem System und bleibt im System. Deiner Bank dürfte das daher erst einmal egal sein. Barauszahlungen, Bareinzahlungen etc. sind die Verdachtsfälle.
Genau. Deshalb macht der Umweg über Bargeld gar keinen Sinn, wenn es wieder aufs Konto soll. Ist eher kontraproduktiv, weil bei der Bank ein Vorgang entsteht der sonst nicht entstehen würde.
Als ich im Sommer verkauft habe, hat man von mir keine Kaufrechnung verlangt! Geld ging aber aufs Konto.
Ein Familienmitglied verkaufte seinen roten ital. Sportwagen an ein Autohaus.
Der Kaufbetrag war für die Enkelin vorgesehen, der Händler überwies den Betrag,
so wie vereinbart, an dieselbe.
Und zack war war das Konto der Enkelin von der Bank gesperrt worden.
Obwohl ersichtlich war, dass der Betrag von einem Autohaus kam, mussten Kaufvertrag, Eigentumsnachweis, etc. bei der Bank vorgelegt werden.
Erst dann wurde das Konto wieder freigegeben...... ![]()
Gesetzliche Grundlage für die Aufzeichnungspflicht des Händlers beim Wareneinkauf ist § 143 AO. Eine Meldung an das FA ist damit nicht verbunden. Aber natürlich kann das FA im Rahmen einer Betriebsprüfung oder gar Steuerfahndung diese Unterlagen einsehen und ggf. Kontrollmitteilungen an das Wohnsitz FA schreiben.
Danke
!
Alte Juristenweisheit.... Wenn man nicht weiß was gilt, schaut man ins Gesetz!
Genau. Deshalb macht der Umweg über Bargeld gar keinen Sinn, wenn es wieder aufs Konto soll. Ist eher kontraproduktiv, weil bei der Bank ein Vorgang entsteht der sonst nicht entstehen würde.
Diese Erfahrung habe ich auch gemacht, ich war auch immer ein Freund von Barem. Mein letztes Geschäft hatte ich per Sofortüberweisung getätigt, der Ankäufer überwies das Geld über sein Handy auf mein Konto und bekam dann die Ware. Ich konnte quasi in Echtzeit bei meiner Banking App den Geldeingang sehen.
Auch die Banken hatten bei den letzten Transaktionen, jeweils >30k€ keinerlei Anzeichen getätigt, dass sie hier was überprüfen oder sperren würden.