POG und POS gehen ab - ES DARF GEJUBELT WERDEN!
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Ja, ist generell so, dass man sich ausweisen muss, bei jedem Verkauf, auch unter 2.000,00 Euro.
Ist gesetzlich so geregelt, daher wird es kaum einen Händler geben, der nicht auf Vorlage eines Ausweises besteht.
jo, habs auch so bei pro-aurum, philoro usw. gehört. du gilts da quasi als Lieferant des Händlers und daher muss du dich ausweisen. wenn man das nicht will...einfach jemand von der Strasse sammeln, dem Handgeld zahlen und mit dem rein + dem Geld dann wieder raus dackeln
...od. hier im GSF verkaufen...btw...wenn das so weiter geht mit POG Anstieg bekommt man für 2 k nicht mal mehr 2 Sovereign mit nach Hause...

hier mal 1 h Chart der letzten Tage...ausdrucken...an Wand nageln...vollkommen irre...
edit: @ ecu...kA
Wirtschaft vor acht: Trauriger Gold-Rekord - hier anschauenDer Goldpreis kennt kein Halten. Je mehr Krisen, desto höher sein Kurs. Neu sind die Eskalationen im Iran und rund um die US-Notenbank FED. Die Unsicherheit…www.ardmediathek.de"viele schichten in Gold um"...ausser Michel + seine Alte...die schichten in Festgeld, Spassbuch...Lebensversicherung, Bauspass....

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Ja, ist generell so, dass man sich ausweisen muss, bei jedem Verkauf, auch unter 2.000,00 Euro.
Ist gesetzlich so geregelt, daher wird es kaum einen Händler geben, der nicht auf Vorlage eines Ausweises besteht.
Aber noch ohne Meldung ans Finanzamt, nur in die Bücher. Es sei denn, man läuft jede Woche auf.
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du gilts da quasi als Lieferant des Händlers und daher muss du dich ausweisen.
Legitimatinspflicht gegenüber dem Händler oder Aufzeichnungspflicht des Händlers ?
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Es sei denn, man läuft jede Woche auf.
Sicher? Was und wieso und auf welcher Grundlage sollte dem FA was gemeldet werden?
Gruß,
GL
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ich hab für ne unze weniger bezahlt

ja, krass teuer

Sicher? Was und wieso und auf welcher Grundlage sollte dem FA was gemeldet werden?
ist doch argumentativ total einfach und selbsterklärend eigentlich.
aber hier extra für dich: em halter = rächts/nahtzieh/reichsbürger = demonkratiefeind = umsturz = waffen!
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Sicher? Was und wieso und auf welcher Grundlage sollte dem FA was gemeldet werden?
Gruß,
GL
Verdacht auf Geldwäsche ...
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Verdacht auf Geldwäsche ...
Das halte ich für eine Verwechslung. Das gilt beim Kauf mittels Bargeld. Der Ausweis ist für mögliche Nachfragen bzgl. der Geldherkunft.
Gruß,
GL
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Das halte ich für eine Verwechslung. Das gilt beim Kauf mittels Bargeld. Der Ausweis ist für mögliche Nachfragen bzgl. der Geldherkunft.
Gruß,
GL
Leider nicht, ich war ziemlich überrascht! Bei 2 Händlern ging‘s mir so. Ist halt Gesetz!
Demnächst werde ich es im Ausland probieren.
Wenn der POG weiter so steigt habe ich aber keine Stücke <2000 mehr.

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Das halte ich für eine Verwechslung. Das gilt beim Kauf mittels Bargeld. Der Ausweis ist für mögliche Nachfragen bzgl. der Geldherkunft.
Gruß,
GL
Gold verkaufen
Beim Verkauf von Anlagegold und Altgold gibt es keine anonyme Tafelgrenze. Das bedeutet, dass wir Edelmetallhändler unsere Ankäufe erfassen müssen und dafür die persönlichen Daten erfassen müssen. Wir müssen uns außerdem zum Beispiel bestätigen lassen, dass die angekaufte Ware Eigentum des Verkäufers ist.
Der anonyme Verkauf von Anlagegold funktioniert aber von Privat zu Privat. Dafür gibt es zum Beispiel auf Facebook einige geeignete Gruppen, in denen sich Privatmenschen ganz legal gegenseitig Gold verkaufen. Der Nachteil hier ist offensichtlich: man kann leider an schwarze Schafe geraten, die dann entweder nicht zahlen bzw. die Ware nicht verschicken. Hier sollte man also vorsichtig sein.
GWG - Das Geldwäschegesetz
Edelmetallhändler müssen die Transaktionen wie oben erwähnt nicht dem Finanzamt melden. Hier kommt natürlich das große "aber"!
Hat der Händler einen konkreten Verdacht, dass ein Kunde Geldwäsche betreiben will, weil z.B. die Geschichte, das Verhalten oder sonstige Umstände auffällig sind, muss das tatsächlich gemeldet werden.
Wird der Kauf von Gold beim Finanzamt gemeldet?In der Bevölkerung hält sich hartnäckig das Gerücht, dass der Kauf von Gold direkt dem Finanzamt oder einer sonstigen Behörde gemeldet wird. Die Frage danach…marcelahlden.de -
Selbst bei einem Verkauf von Ag, musste ich in Salzburg den Ausweis zücken, zwecks Aufnahme der Personalien. Allerdings war beim Kauf bis 9999 Euronen kein Ausweis nötig.
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Meine Tochter hat jetzt auch einige Unzen beim Händler gegen FIAT tauschen müssen, da der Autohändler ihr das neue Auto nicht gegen EM aushändigen wollte.
Das Geld bekam sie dann aber nur per Überweisung. Der EM-Händler meinte er dürfte nur bis 10.000 in Bar auszahlen.
Keine Ahnung, ob das vom Gesetzt her so vorgegeben ist oder nur eine interne Firmenregelung?
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Gesetzliche Grundlage für die Aufzeichnungspflicht des Händlers beim Wareneinkauf ist § 143 AO.… Anmelden oder registrieren
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Was meint ihr wer in Zukunft da geprüft wird
![smilie_happy [smilie_happy]](https://goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/smilie_happy_058.gif)
cu DL...ich würde mich vor den Lateiner stellen
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