Zahl der Kontoabfragen auf Rekordhoch: Bankgeheimnis bröckelt dank Schnüffel-Staat
Da die Wirtschaft in die Tonne geritten wurde, soll nun das Guthaben bei der Bank gefilzt werden.
„Das Bankgeheimnis in Deutschland ist tot“
Am 1. April 2005 war das sogenannte „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft getreten, das die rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in die Wege geleitet hatte. Es regelt, in welchen Fällen und durch welche Organe ein Kontenabruf zu Kontrollzwecken vorgenommen werden darf. Ziel des Gesetzes sei es, „eine gleichmäßige, gerechte Besteuerung aller Bürger zu gewährleisten“, schreibt das Bundeszentralamt für Steuern, das im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen von Christian Lindner (FDP) angesiedelt ist. „Darüber hinaus dient der Kontenabruf unter anderem dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Sozialleistungsmissbrauch
einzudämmen und die Vollstreckung von öffentlichen-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen zu unterstützen.“
Klagen gegen das Gesetz wurden vom Bundesverfassungsgericht Freisler abgeschmettert. „Das Bankgeheimnis in Deutschland ist tot“, kommentierte damals Hermann Burbaum, Vorstandssprecher der Volksbank Raesfeld, die in Karlsruhe Klage eingereicht hatte.
Zugriffsrechte wurden weiter ausgeweitet
Über die Jahre wurden die Zugriffsrechte durch den Gesetzgeber immer weiter ausgeweitet. Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher, Jobcenter und andere Sozialbehörden heimlich eine Konteneinsicht vornehmen. 2016 beschloss der Bundestag zudem, die 500-Euro-Grenze abzuschaffen. Seitdem kann auch bei offenen Forderungen von unter 500 Euro durch Gerichtsvollzieher Einsicht genommen werden.
Die Kontenabrufe der Gerichtsvollzieher explodieren deshalb seit 2013:
2013: 61.760 Abrufe
2014: 134.373 Abrufe
2015: 186.699 Abrufe
2017: 498.722 Abrufe
2018: 555.786 Abrufe
2019: 603.687 Abrufe
2020: 666.282 Abrufe
2021: 685.162 Abrufe
2022: 655.437 Abrufe
2023: 844.427 Abrufe
Auch die Finanzämter fragen immer öfter nach den Kontodaten von Bürgern:
2005: 8.596 Abrufe
2010: 40.789 Abrufe
2015: 65.309 Abrufe
2022: 118.377 Abrufe
2023: 147.810 Abrufe
Die Zahlen der erfolgten Kontenabrufe 2005 seien nicht mit denjenigen des Jahres 2023 vergleichbar, erklärt dazu die Bundesregierung. Grund dafür sei etwa, dass weiteren Behörden eine Abrufberechtigung eingeräumt worden sei und „die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Kontenabrufs geändert“ wurden und „das Verfahren von einem papiergebundenen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt“ wurde.
Fazit: Egal wem, wenn ich z.B. meinem Bruder Unterstützung überweise, immer als Betreff "Rückzahlung Auslagen, danke" reinschreiben. Sonst wird das noch als Einkommen oder Geschenk mit den steuerlichen Folgen gewertet. Falls Nachfragen kommen sollten, hat man immer noch Zeit, das entsprechende Papier im Archiv zu suchen