CORONA Virus, wirtschaftliche Folgen, med. Informationen

  • Grok:


    Gruß von Bumerang
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    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Faszinierend, ihr schaut echt noch linear TV? Habe ich schon vor über zehn Jahren abgeschafft, der geistigen Hygiene wegen.

    [smilie_happy] bin ja bei Dir... ;)

    Schaue mal gerne Sport oder Kochsendungen :love: , Länderdokus etc.

    Beim durchzappen bleibe ich schonmal (sehr selten) hängen.

    Finde schon erstaunlich :/ , was da "veröffentlicht" wird (Indoktrination/Propaganda) <X :evil: .

    Außerdem "mal" den "Feindsender" hören, schadet auch nicht.... ;) :P


    Z


    Im Namen des Volkes

  • Der erste Kombi-Impfstoff gegen Corona und Grippe kommt auf den Markt ^^

    Nachdem Spahn zugegeben hat, dass der Impfstoff nur vor schweren Verläufen schützt (schützen soll, der Nachweis fehlt), weshalb sollte man sich da impfen lassen ???

    und wie war das mit der Herdenimmunität und der damit einhergehenden zwar höheren Infektionszahl aber der Abnahme der Schwere der Verläufe.

    Das hat glaube ich sogar der Drosten selber erklärt.

    Da werden wieder Kassenbeiträge an BigPharma umgeleitet und Genadelte um ihre Rentenbeiträge gebracht.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Spuren oder größere Ansammlungen von Zynismus, Sarkasmus und/oder Ironie sind Bestandteil dieser Signatur/Beitrag zu einem Fred. Die Beiträge des Verfassers zu einem Fred geben unter Umständen die Gedanken des Schreibenden wieder oder auch nicht. Rescht/Lingsschreibefähla sind bewosst eingebout worden um den Schaafsinn der Läsenten gezield zubrovoziern.
    Die Movies " Idiogracy " und "Demolition Man" sind zur puren Realität geworden.
    Alle Macht dem Kampf gegen den Verschissmus. :D

  • Selbst durchzappen schaffe ich nicht mehr als 30 Sekunden bis ich ausraste. Also habe ich das sein lassen. Ich schaue kein Fernsehen mehr direkt. Nur wenn Alternativen Medien die relevanten Teile einer Sendung in ihren Videos einbinden. Das ist dann aber Lehrmaterial

    Gruß von Bumerang
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  • Noch dazu kommt die stetige subliminale Einflussnahme aus TV und Radio.


    Gestern bei Verwandschaft lief abends das Radio..


    Der Moderator hat seine Waschmaschinengeräusche aufgenommen und die ganze Zeit, nach jedem Lied, diese Aufnahme im Hintergrund abgespielt, während er dumme Fragen gestellt und dumme Antworten von Hörern vorgelesen hat. Muss die in die Werkstatt? Usw.... reinste Gehirnverrottung.


    Aber nun zum Geräusch: Neben dem whirren und fiepen des Motors und des Riemens war dann dieses schwingende tieffrequente rhytmisch auf und abebbende "Stressgeräusch" - und das kommt nicht von der Waschmaschine, das klang synthetisch reingemischt. Jedenfalls ist es dieses tiefe Schwingen, dass man auch aus "angstmachenden" Dokus und Youtube-Videos kennt, was quasi Unruhe und Stress auslöst, zu Audiohalluzinationen führt (Anwesende im Raum haben Geräusche aus ganz anderen Richtungen als die Lautsprecher gehört).


    Was das sollte? Die Verwandten waren jedenfalls weder davor noch danach zu nichts zu gebrauchen, wenn es um sinnvolle Konversation ging. Ja das sind die wo Radio 24/7 läuft, wenn nicht grade der TV an ist.

  • Ich an deiner Stelle würde die Verwandten - Besuche auf ein Minimum reduzieren ! ! :cursing:


    Machs wie ich ! ! Bei mir nur noch jährlich an Heiligabend (ohne Geschenke) ! ! 8)

  • "Ja das sind die wo Radio 24/7 läuft, wenn nicht grade der TV an ist"


    Auch die lokalen Dummfunker haben ihre feste Zielgruppe.


    Viele Leute zahlen ja sogar in der JVA GEZ und Gebühr für den Fernseher obwohl das ja eigentlich Haftverschärfung ist.

  • Am schlimmsten sind die Radiosendungen, wo irgendwelche Hörer anrufen und Geschichten aus ihrem Leben erzählen, die kein Schwein interessieren.

    Früher war vieles besser, aber nicht alles. Als Autobahn-Vielfahrer bin ich sehr dankbar, dass es MP3 gibt.
    Da kann man sich von Augsburg nach Hamburg sein eigenes Radioprogramm auf einen USB Stick packen.

    "Ihr denkt es wird irgendwann wieder besser, wenn ihr ihnen gehorcht.
    Aber es wird nie wieder besser werden, weil ihr ihnen gehorcht"


    Netzfund, Verfasser unbekannt.

    Einmal editiert, zuletzt von blackpearl ()

    • Offizieller Beitrag

    Am schlimmsten sind die Radiosendungen, wo irgendwelche Hörer anrufen und Geschichten aus ihrem Leben erzählen, die kein Schwein interessieren.

    Früher war vieles besser, aber nicht alles. Als Autobahn-Vielfahrer bin ich sehr dankbar, dass es MP3 gibt.
    Da kann man sich von Augsburg nach Hamburg sein eigenes Radiprogramm auf einen USB Stick packen.

    Am schlimmsten sind diese Rundfunkratgeber Sendungen, wo die Leute anrufen können und Fragen stellen. Herr schmeiß Hirn runter, denk ich mir da oft. Manchmal Frage ich mich auch, ob die Anrufer wirklich so dämlich sind oder nur so tun. Selbst schalte ich sowas natürlich nicht ein, aber wenn es bei Kundenterminen dort läuft, kann ich mich nicht entziehen.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • Herr schmeiß Hirn runter, denk ich mir da oft.

    Aber du musst zugeben, einen gewissen Unterhaltungswert haben die Sendungen. [smilie_happy]

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • wenn das gelabere anfängt schalt ich um oder geh auf mp3. :thumbsup:

    Spuren oder größere Ansammlungen von Zynismus, Sarkasmus und/oder Ironie sind Bestandteil dieser Signatur/Beitrag zu einem Fred. Die Beiträge des Verfassers zu einem Fred geben unter Umständen die Gedanken des Schreibenden wieder oder auch nicht. Rescht/Lingsschreibefähla sind bewosst eingebout worden um den Schaafsinn der Läsenten gezield zubrovoziern.
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  • Zum Thema:


    Es ist aktuell wieder wirklich seltsam,

    daß in Traueranzeigen/Nachrufen häufig medizinisches Personal in "jungen" Jahren auftaucht.

    Und immer überraschend oder ganz schnell ! - zumindest hier in der Linksorientierten RNZ.

    Haben wohl Chargen-Arschkarte gezogen, bzw. waren zu gutgläubig.


    Echt offensichtlich:


    A/B/C- Promis leben alle noch.


    Man stelle sich nur mal vor,

    daß Kimmich nicht Kochsalz/Vitamin/......-Injektion,

    sondern Spezial-Impfung erhalten hätte.


    :whistling:

    Persönliche Meinung gem. Art.5 GG Abs.1 (u. Urteil des BVG 1 BvR 1384/16) + insbesondere Abs.3

    Einmal editiert, zuletzt von C980er ()

  • Es kann nicht sein, was nicht sein darf ... und da sind Spätfolgen nict erfasst:


    PEI-Daten zeigen 30 Mal mehr Todesfälle nach Corona-Impfung im Jahr 2021
    Ein Vergleich der amtlichen Daten zu den Todeszahlen im Zusammenhang mit Impfungen zeigt ein besorgniserregendes Alarmsignal für die mRNA-Präparate.
    www.barucker.press

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Natürliche Auslese...

    Gruß von Bumerang
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  • hier die Fortsetzung:


    Interessant finde ich die von mir rot markierte Information die auch schon in der letzten Pressemitteilung (Zitat) drinnen war, die ich aber irgendwie überlesen habe ... man hat seine erhaltene Standardzulassung freiwillig zurück gegeben / widerrufen ???



    BGH Pressemitteilung

    Mögliche Ansprüche einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs


    Ausgabejahr2026

    Erscheinungsdatum09.03.2026

    Nr. 045/2026


    Urteil vom 9. März 2026 - VI ZR 335/24


    Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Der Senat hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.


    Sachverhalt:

    Die Beklagte ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Ihr wurde von der Europäischen Kommission am 29. Januar 2021 eine zunächst bedingte Zulassung für den SARS-Cov-2-Impfstoff Vaxzevria erteilt. Die bedingte Zulassung des Impfstoffs wurde Anfang 2022 verlängert. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 erhielt der Impfstoff eine Standardzulassung. Die Standardzulassung wurde auf Antrag der Beklagten mit Wirkung vom 7. Mai 2024 widerrufen.


    Die Klägerin wurde am 5. März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft. Nach der Impfung traten bei ihr verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Unter anderem wurde drei Tage nach der Impfung ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr festgestellt. Die Klägerin behauptet, ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen seien auf die Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten zurückzuführen. Sie wirft der Beklagten vor, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen. Zudem hätten die Produktinformationen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen. Sie begehrt von der Beklagten Auskunft über die der Beklagten bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldeten Verdachtsfälle sowie sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs Vaxzevria von Bedeutung sein können, soweit sie bestimmte von der Klägerin aufgeführte Gesundheitsbeeinträchtigungen betreffen, und nimmt sie auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.


    Bisheriger Prozessverlauf:

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht - unter Zulassung der Revision - die von der Klägerin hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen.


    Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

    Die Revision der Klägerin hatte Erfolg. Das Berufungsgericht ist von zu engen Voraussetzungen für das Bestehen eines arzneimittelrechtlichen Auskunftsanspruchs ausgegangen. Nach § 84a Abs. 1 Satz 1 AMG muss, wer Auskunft begehrt, Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Diese Tatsachen müssen die Ursächlichkeit des Arzneimittels für den Schaden plausibel erscheinen lassen. Plausibilität setzt in diesem Zusammenhang nicht, wie das Berufungsgericht angenommen hat, voraus, dass die Ursächlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist. Sie kann auch vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht. Die Feststellung der Indiztatsachen und die darauf aufbauende Plausibilitätsprüfung durch das Berufungsgericht beruhen zudem auf Verfahrensfehlern. Im Übrigen ist der Auskunftsanspruch nach § 84a Abs. 1 AMG nicht auf dem pharmazeutischen Unternehmer bekannte Wirkungen und Erkenntnisse beschränkt, die sich auf das beim jeweiligen Anspruchsteller individuell vorhandene Krankheitsbild beziehen.

    Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs durch das Berufungsgericht schlägt auch auf seine Beurteilung der von der Klägerin geltend gemachten Haftungsansprüche durch. Es ist nicht auszuschließen, dass die Klägerin im Fall einer Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung weitere Tatsachen zur Begründung ihrer Schadensersatzansprüche vorbringen kann.

    [...]

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