Achtung : Arbeitgeber Es bleibt bei Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte !
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Das ist doch Käse, es ging nie um die Entgeltfortzahlung, es geht um die Quarantäne-Rückerstattung vom Staat für Ungeimpfte.
Der K-Schein steht nicht zur Debatte.
Was mich jetzt stutzig macht ist:
Arbeitgeber bestimmter Branchen (Pfleger ,Erzieher usw.) haben ein „Fragerecht“ über den Impfstatus.
1. Muß man antworten?
In Branchen in denen der AG den Impfstatus noch nicht abfragen darf, muß der AG ja definitiv den Quarantäne-Erstattungs-Antrag ans Gesundheitsamt stellen. Er will ja die Kohle wieder haben.
2. Weiß das Gesundheitsamt den Impfstatus des AN über die Krankenkasse?
Damit wäre aber die Diskussion über bestimmte Berufsgruppen zum Impfstatus, siehe oben, obsolet.
Weil das Gesundheitsamt damit die Zahlung ja sowieso verweigern könnte.
Das lässt den Schluß zu, das die Gesundheitsämter noch nicht mit den Krankenkassen vernetzt sind.
Datenschutz?