war klar, und genauso wird auch die allg durchgesetzt und alles was diesen Arschlöchern noch so zwischen Haferbrei und Rotwein einfällt.
BVG hat den Eil-Antrag gegen Pflege - Impfpflicht abgelehnt.
"Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen."
Auf den Punkt gebracht wurde folgendermaßen argumentiert: Wer sich nicht impfen lassen will, kann ja den
Beruf wechseln. ...
Und: Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung steht noch aus. Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen.