Für unsere österreichischen Foristen....
Dr. Werner Mecenovic, Rechtsanwalt, schreibt Folgendes:
Es ist wieder an der Zeit, mein Schweigegelübde kurz zu brechen. Auf der Seite 2 des Aufklärungs- und Dokumentationsbogens des Gesundheitsministeriums wird mangelndes Einverständnis mit der Impfung als Grund genannt, diese nicht zu unterschreiben, sodass eine Impfung nicht stattfinden darf.
Das ist rechtlich vollkommen in Ordnung!
Jeder soll in einer Demokratie berechtigt sein, zu entscheiden, ob er sich einem medizinischen Eingriff unterzieht oder nicht. Jede Entscheidung verdient höchsten Respekt.
Mit der angekündigten Impflicht soll diese Entscheidungsfreiheit genommen werden. Man soll die bestehenden Risiken zu akzeptieren haben, obwohl mittlerweile außer Streit stehen sollte, dass Geimpfte und Ungeimpfte durch das Virus erkranken und es auch weitergeben können. Strittig ist lediglich, in welchem Ausmaß.
Die folgenden Zeilen wenden sich nur an jene, die sich trotz des angekündigten Impfzwanges nicht impfen lassen wollen. Kommentare jener, auf die diese Voraussetzung nicht zutrifft, werden nicht beantwortet und nicht kommentiert.
Regierung und Medien stellen die kommende Impfpflicht so dar, dass man nach Missachtung der Impfaufforderung sofort zur Zahlung eines Betrages von bis zu 4x € 600,— verpflichtet sei.
Dies ist juristisch vollkommen verfehlt!
Die Verletzung der Impflicht soll als Verwaltungsstraftatbestand ausgestaltet werden; die Impfung wird somit nicht zwangsweise verabreicht!
Wird die Impflicht verletzt, so muss ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden, in dem man im Zuge der Rechtfertigung die persönlichen Gründe darlegen kann und sollte, warum man die Impfung für sich ablehnt. Für Strafbarkeit muss im Verwaltungsstrafverfahren zumindest Fahrlässigkeit als maßgebliches Verschulden gegeben sein. Wenn man vor der Impfung auf grund der möglichen Nebenwirkungen Todesangst und vor der Erkrankung an COVID 19 - in welcher Variante auch immer (dass die derzeitige Impfung vor Omikron schützt, bezweifelt sogar der Geschäftsführer von Biontech) - jedoch keine Angst hat, sollte der Verschuldensfreibeweis wohl gelingen können.
Unklar ist, ob die Verweigerung der Impfung nicht ein sogenanntes Dauerdelikt darstellt, für das man ohnehin nur einmal bestraft werden kann.
Sollte die Anzahl der Impfunwilligen sich bei ca 15% der Einwohner Österreichs einpendeln, so sind dies ca 1.400.000 Menschen, die bald Rechtsschutz vor den Verwaltungs- und Höchstgerichten suchen könnten. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint dadurch über Jahre für sonstige Aufgaben ausgeschaltet zu sein. Und jeder Bürger, der sich keinen Anwalt leisten kann, hat Anspruch auf Verfahrenshilfe durch unentgeltliche Beistellung eines Anwaltes.
Das System ist gerade im Begriff, sich selbst auszuschalten.
Also nicht verzweifeln. Schöne Adventzeit.