https://www.achgut.com/artikel…uterbach_entlassen_sofortvon nun an ist es nachweislich Vorsatz.
Wieso denn erst von nun an? Für mich fühlt sich das an, als ob hier versucht wird, die Protagonisten der letzten zwei Jahre reinzuwaschen, so nach dem Motto, sie konnten ja nicht wissen. Doch, konnten sie nicht nur, haben sie auch!
Die ersten Stellungnahmen von Wodarg und Bhakdi sind länger als zwei Jahre her sein, dieses sog. Panikpapier aus dem BMI auch. Insofern hätte man obigen Artikel im Juni 2020 noch so schreiben können, und das aber auch nur, wenn man alle Hühneraugen zudrückt. Das jetzt noch zu tun, ist mindestens lächerlich.
Hier aus dem wiki (es sei mir verziehen) zur Legaldefinition:
[Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. Die Rechtsprechung spricht vom Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands. Bei Vorsatzdelikten stellt der Vorsatz den wesentlichen Teil des subjektiven Tatbestands dar, weitgehend deckungsgleich mit dem Tatentschluss.
Wie will jemand nach dem BMI-Papier, das ja nicht nur öffentlich war, sondern zuvor auch noch durch die internen Verteiler ging, behaupten, keine Kenntnis der objektiven Umstände gehabt zu haben? Steht ja alles ausführlich drin, wenn auch nicht besonders sorgfältig layoutet.