CORONA Virus, wirtschaftliche Folgen, med. Informationen

  • hier die Fortsetzung:


    Interessant finde ich die von mir rot markierte Information die auch schon in der letzten Pressemitteilung (Zitat) drinnen war, die ich aber irgendwie überlesen habe ... man hat seine erhaltene Standardzulassung freiwillig zurück gegeben / widerrufen ???



    BGH Pressemitteilung

    Mögliche Ansprüche einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs


    Ausgabejahr2026

    Erscheinungsdatum09.03.2026

    Nr. 045/2026


    Urteil vom 9. März 2026 - VI ZR 335/24


    Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Der Senat hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.


    Sachverhalt:

    Die Beklagte ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Ihr wurde von der Europäischen Kommission am 29. Januar 2021 eine zunächst bedingte Zulassung für den SARS-Cov-2-Impfstoff Vaxzevria erteilt. Die bedingte Zulassung des Impfstoffs wurde Anfang 2022 verlängert. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 erhielt der Impfstoff eine Standardzulassung. Die Standardzulassung wurde auf Antrag der Beklagten mit Wirkung vom 7. Mai 2024 widerrufen.


    Die Klägerin wurde am 5. März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft. Nach der Impfung traten bei ihr verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Unter anderem wurde drei Tage nach der Impfung ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr festgestellt. Die Klägerin behauptet, ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen seien auf die Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten zurückzuführen. Sie wirft der Beklagten vor, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen. Zudem hätten die Produktinformationen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen. Sie begehrt von der Beklagten Auskunft über die der Beklagten bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldeten Verdachtsfälle sowie sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs Vaxzevria von Bedeutung sein können, soweit sie bestimmte von der Klägerin aufgeführte Gesundheitsbeeinträchtigungen betreffen, und nimmt sie auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.


    Bisheriger Prozessverlauf:

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht - unter Zulassung der Revision - die von der Klägerin hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen.


    Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

    Die Revision der Klägerin hatte Erfolg. Das Berufungsgericht ist von zu engen Voraussetzungen für das Bestehen eines arzneimittelrechtlichen Auskunftsanspruchs ausgegangen. Nach § 84a Abs. 1 Satz 1 AMG muss, wer Auskunft begehrt, Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Diese Tatsachen müssen die Ursächlichkeit des Arzneimittels für den Schaden plausibel erscheinen lassen. Plausibilität setzt in diesem Zusammenhang nicht, wie das Berufungsgericht angenommen hat, voraus, dass die Ursächlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist. Sie kann auch vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht. Die Feststellung der Indiztatsachen und die darauf aufbauende Plausibilitätsprüfung durch das Berufungsgericht beruhen zudem auf Verfahrensfehlern. Im Übrigen ist der Auskunftsanspruch nach § 84a Abs. 1 AMG nicht auf dem pharmazeutischen Unternehmer bekannte Wirkungen und Erkenntnisse beschränkt, die sich auf das beim jeweiligen Anspruchsteller individuell vorhandene Krankheitsbild beziehen.

    Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs durch das Berufungsgericht schlägt auch auf seine Beurteilung der von der Klägerin geltend gemachten Haftungsansprüche durch. Es ist nicht auszuschließen, dass die Klägerin im Fall einer Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung weitere Tatsachen zur Begründung ihrer Schadensersatzansprüche vorbringen kann.

    [...]

  • Und wieder etwas Neues:


    Anstieg von Herzinfarkten bei Teenagern nach COVID-Impfung: Gelöschte Daten werfen Fragen auf
    Von Steve Kirsch Daten der israelischen Informationsfreiheitsbehörde zeigen einen über 500-fachen Anstieg der Herzinfarktrate bei Teenagern am Tag ihrer…
    uncutnews.ch

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Moin,


    das ist ja wirklich mal eine Überraschung 8| Entgegen der sonstigen Gepflogenheit, Politiker für ihre kriminellen Verfehlungen zur Rechenschaft zu ziehen... Frei nach dem Eid: "Zum Schaden des deutschen Volkes"


    Grüße

    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Was habt ihr denn erwartet?? Die stecken alle unter einer Decke.

    Gruß von Bumerang
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  • Özlem Türeci und Ugur Sahin haben Biontech vom kleinen Startup zum europäischen Branchenführer gemacht – jetzt steigen sie aus.

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  • „Ich glaube, [der Iran] ist die Fortsetzung von Covid, die dazu genutzt werden wird, uns unsere Freiheiten zu nehmen und die Digitalisierungsagenda umzusetzen. Wir haben alle gleichen Zutaten wie zu Beginn des Jahres 2020.


    Wir werden eine Situation haben, in der es möglicherweise zu Energieausfällen kommt, weil niemand mehr irgendwohin reisen kann. Wenn es keine Vorräte an den Tankstellen gibt, wenn Flugzeuge am Boden bleiben, was bereits begonnen hat, und die Menschen nicht fliegen können, dann sagen sie: „Oh, wir müssen die Energie rationieren“, was tatsächlich in den 1970er Jahren passiert ist. Das haben sie also bereits alles getan.


    Und dann haben wir plötzlich eine Situation, die der COVID-Pandemie sehr ähnlich ist, in der niemand viel tun kann. Und was ich noch dazu sagen möchte, ist: Wenn wir ein Ereignis haben, sagen wir einen Cyberangriff, und sie geben dem Iran die Schuld dafür, und es kommt zu einer Bankenkrise, dann verlangen alle eine Reaktion, und das wäre Technokratie.


    Kognitive Dissidenten https://geopoliticsandempire.c…idents-iran-north-america


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    Ich bin früher täglich zur Börse gegangen, weil ich nirgendwo auf der Welt so viele Dummköpfe pro Quadratmeter treffen kann wie dort. (Kostolany)

  • COVID hat die Menschen nicht wahnsinnig gemacht.


    Es hat nur offenbart, wer es bereits war.


    Es hat den Vorhang zurückgezogen über die Nachbarn, die einander anzeigten, weil sie im Park spazieren gingen. Die Kollegen, die jede neue Einschränkung mit einem Eifer durchsetzten, der nichts mit öffentlicher Gesundheit zu tun hatte. Die Freunde, die Menschen abschnitten, die sie seit Jahrzehnten kannten, nur weil sie eine einzige Frage stellten. Die Familienmitglieder, die ohne einen Moment des Zögerns Gehorsam der Liebe vorzogen.


    Der autoritäre Instinkt war immer da.


    Die Grausamkeit war immer da.


    Der verzweifelte Drang, zur Seite mit der lautesten Stimme und der offiziellen Billigung zu gehören, der war auch immer da.


    COVID hat nichts davon geschaffen.


    Es hat ihm nur die Erlaubnis gegeben.


    Und was in jenen Jahren über die menschliche Natur enthüllt wurde, über die Leichtigkeit, mit der gewöhnliche Menschen unter sozialem Druck Prinzipien aufgeben, über die Geschwindigkeit, mit der eine Gesellschaft sich gegen sich selbst wendet, das ist etwas, das wir weit ernster studieren sollten, als wir es tun.


    Denn die Bedingungen, die es einmal ans Licht gebracht haben, können wieder geschaffen werden.


    Und die Menschen, die dir in jener Zeit gezeigt haben, wer sie sind?


    Glaube ihnen.


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  • Die wichtigste Lehre aus dem Geschehenen.

    Das war ein riesengroßer Spiegel.

    Einige können sich danach noch selbst betrachten, die meisten haben ein Problem, viele verwechseln dann ihr Spiegelbild mit dem Spiegel und zerstören lieber den Spiegel als ihr Spiegelbild ertragen zu lernen, wenn sie schon nichts an sich selber ändern können.

    Der nächste Spiegel zeigt auch nichts anderes…

    Wohl dem, der sich selbst erkennen und treu bleiben kann.

    Aber diese intellektuelle Hürde muss man auch erstmal erkennen.

    ɓıɹəıʍɥɔs


    Grüße, Bb

  • […]

    Traure nicht um unsere Trennung-, wir werden einer den anderen vermissen.
    Du und ich und alleAnmelden oder registrieren

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