Russland - Der Bär wehrt sich

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    Scott Ritter der sich mit Frau im Winterurlaub in Moskau befindet


    - Russland hat den Krieg gewonnen aber analog zu WWII, der blutigste Monat ist nicht wie bei der Invasion 1944 der Juni sondern der April/Mai 45

    - Bevölkerung steht hinter Putin, möchte das es zu Ende gebracht wird, das Bandera Regime Kiews muss vernichtet werden

    - Es gibt Witz, "Danke Biden für die Sanktionen", in jeder Stadt RU gibt es Aufschwung, viel Neues ensteht

    - Daher Schwachsinn Bidens Aussage, wenn RU gewinnt sind NATO Länder dran

    - Bevölkerung versteht nicht das USA von so einem Dementen regiert wird

  • Zur Erinnerung: George Friedman ist ein in Ungarn geborener US-amerikanischer geopolitischer Autor über internationale Angelegenheiten. Er ist der Gründer und Vorsitzende von Geopolitical Futures. Vor der Gründung von Geopolitical Futures war er Vorsitzender des Verlags Stratfor.


    https://x.com/SonguelSunny/status/1742256681365418406?s=20

    Friedmans Erklährungen sind durchaus bekannt. Bereits erwähnter Analytiker, ein Aserbaidjaner mit kritischer Einstellung zu Russland und zu Zeiten des Interviews voll auf ukrainischer Seite (spätere UA-Position zum Karabach sorgte für Enttäuschung), erklärt dem ukrainischem Interviewer auf die Frage "ob Russen wegen ukrainischer Schätze oder aus Ideologischen Gründen in die Ukraine eingefallen sind?" seine Sicht der Dinge. Deutsche Untertitel, etwa zwei Minuten ab 24:33.


    Kurz: "2015 hat Friedman... (bekannte Aussagen zitiert)... das Hauptproblem dort hiess Deutsche Frage. Strategisch gesehen, wenn Deutschland sich weiter so entwickelt wie bisher und weiter Konkurrenz aufbaut, ist das eine direkte Bedrohung für Sachsen... Wie ist Deutschland wiedererstanden? Mit billigen Ressoursen aus Russland. Für dieses Tandem Russland-Deutschland wurde dieser Krieg angezettelt".


    Weiter schweift er etwas ab, die obige Aussage ist aber durchaus bemerkenswert.


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    "Es gibt nur einen Gott und sein Name ist Tod und es gibt nur eines, was wir dem Tod sagen: "Nicht heute".
    Braavos

  • Zitat von Polski Drecksack

    Der polnische Außenminister forderte westliche Länder auf, Langstreckenraketen für Angriffe auf russisches Territorium nach Kiew zu transferieren.

    Die wollen tatsächlich die nächsten sein. :wall:

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

    • Offizieller Beitrag

    Die wollen tatsächlich die nächsten sein. :wall:


    Ein weiterer Beweis, daß Scharfsinn und Intellekt bei Politikern rar und eher karrierehemmend sind.


    Bestes Beispiel die Gurkentruppe von Schland, die ja nicht genug von Kriegsbeteiligungen kriegen kann. <X


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Ein Bus in Odessa, politischer Streit, Aufnahme startet irgendwo Mittendrin. Ein Opa, um die 80 aussert sich dass Ukraine längst verkauft wurde, worauf er von etwas jungeren Frauen auch körperlich angegriffen wird. Empörte Videofilmerin drängt auf Russisch darauf dass "unsere Jungs an der Front fallen" und dass ihre (von dem Weib) Widersacher (also der Opa und anscheinend seine Begleiterin) gleich einkassiert werden.


    Мрія
    Настоящая Одесса: Украину продали давно! В одесской маршрутке кастрюли и рогулихи напали на пожилого мужчину за то, что он сказал «Украину продали давно!»…
    t.me

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    "Es gibt nur einen Gott und sein Name ist Tod und es gibt nur eines, was wir dem Tod sagen: "Nicht heute".
    Braavos

  • Heute hat man Gefangene ausgetauscht, 173 zu 173.

    Erinnert sich noch jemand an 5 vom Azow, die Erdogan trotz Geschäftes ausreisen liess? Heute kam Ausgleich, 75 RF nach hause für die 5 von damals. Gesamt kamen also 248 RF frei. Geschäft ist Geschäft, Istanbul.

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    "Es gibt nur einen Gott und sein Name ist Tod und es gibt nur eines, was wir dem Tod sagen: "Nicht heute".
    Braavos

  • verlogenes System:


    Einberufung nach Einkommensverhältnissen, wer mehr Steuern zahlt, ist klar im Vorteil. Ist zwar ein Vorschlag, wird aber wohl so kommen.


    Kiew erwägt Befreiung von der Mobilisierung für diejenigen, die hohe Gehälter erhalten


    Bislang gilt der Vorbehalt nur für Angestellte "kritisch wichtiger" Unternehmen, aber die Behörden erwägen, den Vorbehalt auf der Grundlage der Höhe der gezahlten Einkommenssteuern zu gewähren.


    «Або працюєш, або воюєш». Військовозобовʼязані можуть отримати можливість не йти в ЗСУ – в обмін на вихід із тіні і сплату податків. Деталі ідеї від Офісу президента — Forbes.ua
    Офіc президента Зеленського запропонував додати до критеріїв бронювання від мобілізації обсяг сплати ПДФО офіційно працевлаштованими громадянами чи…
    forbes.ua

  • Kiew erwägt Befreiung von der Mobilisierung für diejenigen, die hohe Gehälter erhalten

    vielleicht bald auch:


    "Gold gab ich für Eisen"


    Ich habe erst heute den Spruch verstanden:


    You will own nothing, and you will be happy


    Happy in dem Sinne, dass man nicht in den Krieg muß, wenn man alles abgibt...

    "Wer rumjammert, 'Man kann heute das alles nicht mehr sagen', der muss halt mal ein bisschen an seinem Wortschatz arbeiten.“ - Harald Schmidt

    Einmal editiert, zuletzt von Deflationator ()

  • schon informiert?

    vom Attentat im Iran, 30 Tote?


    schätze die yankes hatten ihre Dreckspfoten im Spiel um dem Iran eins auszuwischen wegen Jemen.

    Wird demnächst sicher kräftig rumpeln in nahost.


  • Ja in letzter Zeit häufen sich Kommentatoren mit neuen Namen die sehr provokant agieren man könnte meinen das der Verfassungssch (m)utz oder die grüne Netzfeuerwehr hier ihr Glück versucht vielleicht sind es aber auch einige der Moderatoren die sich langweilen und hier nun rumtrollen ich bin wegen Nichtigkeiten vor einigen Monaten zweimal hintereinander gesperrt worden nenne Mal keinen Namen aber alles sehr verlogen und Doppelmoralich hier aber da kenne ich schon vom http://www.Männermagazin.com nur diesmal habe ich Selenruhig HTTP tracker als Webcrawler laufen lassen ich kann also jederzeit Moderatoren die irgendwann Mal was justiziabels geschrieben haben an Kahane und co ausliefern sofern die Herrschaften wieder mich aus meiner Sicht grundlos sperren sollten aus den Erfahrungen im Männermagazin habe ich nämlich gelernt und bin mir solches Verhalten auch nicht mehr zu schade Gleiches Recht für alle

  • Ja in letzter Zeit häufen sich Kommentatoren mit neuen Namen die sehr provokant agieren man könnte meinen das der Verfassungssch (m)utz oder die grüne Netzfeuerwehr hier ihr Glück versucht vielleicht sind es aber auch einige der Moderatoren die sich langweilen und hier nun rumtrollen ich bin wegen Nichtigkeiten vor einigen Monaten zweimal hintereinander gesperrt worden nenne Mal keinen Namen aber alles sehr verlogen und Doppelmoralich hier aber da kenne ich schon vom http://www.Männermagazin.com nur diesmal habe ich Selenruhig HTTP tracker als Webcrawler laufen lassen ich kann also jederzeit Moderatoren die irgendwann Mal was justiziabels geschrieben haben an Kahane und co ausliefern sofern die Herrschaften wieder mich aus meiner Sicht grundlos sperren sollten aus den Erfahrungen im Männermagazin habe ich nämlich gelernt und bin mir solches Verhalten auch nicht mehr zu schade Gleiches Recht für alle

    Ich habe das mal zur Archivierung zitiert. Solche Leute brauchen wir hier nicht!! Antifa Logo im Avatar geht garnicht. Logo plus dieser Text geht garnicht- und tschüss….

  • Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten usbekischen und russischen Staatsangehörigen gegen die Durchsuchung einer Motoryacht


    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der Beschwerdeführer, ein usbekischer und russischer Staatsangehöriger, gegen die Durchsuchung einer Motoryacht wendet.

    Die Durchsuchung steht in Zusammenhang mit Sanktionen der Europäischen Union gegen russische Staatsangehörige – darunter der Beschwerdeführer – in Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine. Der Beschwerdeführer war zumindest in der Vergangenheit geschäftlich in Russland tätig. Wegen des Verdachts strafbarer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz ordnete das Amtsgericht die Durchsuchung einer Motoryacht an, die die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer wirtschaftlich zurechnete. Dieser sieht sich durch die Durchsuchungsanordnung in mehreren Grundrechten verletzt, insbesondere in Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) sowie – wegen Medienberichten nach der Durchsuchung – in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

    Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unzulässig. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Medienberichterstattung wendet, fehlt es an der erforderlichen Rechtswegerschöpfung. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist insoweit nicht die Durchsuchungsordnung als solche, sondern allein die Art und Weise der Durchsuchung, gegen die der Beschwerdeführer zunächst die Fachgerichte hätte anrufen müssen. Soweit er sich gegen die Durchsuchungsanordnung wendet und eine Verletzung des Art. 13 Abs. 1 GG rügt, hat der Beschwerdeführer insbesondere seine Beschwerdebefugnis nicht hinreichend dargelegt. Er hat es versäumt aufzuzeigen, dass die Motoryacht seiner räumlichen Privatsphäre zuzurechnen ist und damit in den ihm zuzuordnenden persönlichen Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG fällt. Im Hinblick auf seine weiteren Grundrechtsrügen hat der Beschwerdeführer ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis nicht hinreichend dargelegt.

    Sachverhalt:

    Der Beschwerdeführer, ein usbekischer und russischer Staatsangehöriger, war zumindest in der Vergangenheit in Russland geschäftlich tätig. In Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine setzte die Europäische Union den Beschwerdeführer auf ihre Sanktionsliste. Am 26. September 2022 ordnete das Amtsgericht die Durchsuchung einer Motoryacht an, die dem Beschwerdeführer nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wirtschaftlich zuzurechnen sei. Es bestehe der Verdacht, dass der Beschwerdeführer seiner Pflicht zur Anzeige von Wertgegenständen nach § 23a des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in der damals geltenden Fassung nicht nachgekommen sei, was gemäß § 18 Abs. 5b AWG strafbar sei. Die Durchsuchung wurde am 27. September 2022 vollzogen. Die gegen die Durchsuchungsanordnung gerichtete Beschwerde verwarf das Landgericht mit Beschluss vom 8. Mai 2023 als unbegründet.

    Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung mehrerer Grundrechte. Insbesondere habe das Landgericht seinen Vortrag zu Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) nicht beachtet. Die tatsächlich durchgeführte Durchsuchung verletze den Beschwerdeführer in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil die Presse über diese umfangreich berichtet habe, wodurch sein Ruf erheblich beeinträchtigt worden sei.

    Wesentliche Erwägungen der Kammer:

    Die Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie offensichtlich unzulässig ist.

    1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die nach Durchführung der Durchsuchung erfolgte Medienberichterstattung wendet und eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts rügt, fehlt es bereits an der formellen Erschöpfung des Rechtswegs. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist insoweit allein die Art und Weise der Durchsuchung, gegen die als Rechtsweg der Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) zur Verfügung steht. Dass der Beschwerdeführer einen solchen Antrag gestellt hat, hat er weder dargelegt noch ist dies sonst ersichtlich.

    2. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Durchsuchungsanordnung wendet und eine Verletzung des Art. 13 Abs. 1 GG rügt, genügt seine Verfassungsbeschwerde weder den gesetzlichen Darlegungsanforderungen noch den Anforderungen der materiellen Subsidiarität. Im Hinblick auf seine weiteren Grundrechtsrügen hat er ein Rechtsschutzbedürfnis nicht aufgezeigt.

    a) Der Beschwerdeführer hat nicht aufgezeigt, in Hinblick auf die Motoryacht überhaupt Träger des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG zu sein. Denn er hat nicht dargelegt, dass diese seiner räumlichen Privatsphäre zuzurechnen ist. Jedenfalls bei nicht eindeutigen Besitzverhältnissen bedarf es substantiierten Vortrags dazu, warum die persönliche Privatsphäre einer natürlichen Person von der Durchsuchung berührt und sie in ihrem eigenen Wohnungsgrundrecht betroffen sein soll.

    b) Jedenfalls aber genügt die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Rüge des Art. 13 Abs. 1 GG nicht den Anforderungen der materiellen Subsidiarität.

    Über die bloße formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus muss ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen. Ein Beschwerdeführer muss daher im Ausgangsverfahren den Sachverhalt so darlegen, dass eine verfassungsrechtliche Prüfung möglich ist.

    Der Beschwerdeführer hat vor den Fachgerichten keine hinreichenden tatsächlichen Umstände dafür vorgetragen, dass die Durchsuchung der Motoryacht für ihn den Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG berühren könnte. Das Landgericht war dementsprechend nicht gehalten, die Durchsuchungsanordnung am Maßstab des Art. 13 Abs. 1 GG auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

    c) Der Beschwerdeführer hat schließlich im Hinblick auf seine weiteren Grundrechtsrügen kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis dargelegt.

    Mit Vollziehung der Durchsuchung hat sich diese Zwangsmaßnahme erledigt. Ein gleichwohl fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis an der verfassungsgerichtlichen Überprüfung der die Durchsuchungsanordnung betreffenden Gerichtsentscheidungen ist weder dargelegt noch sonst erkennbar. Insbesondere hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, dass ein tiefgreifender und folgenschwerer, sich typischerweise schnell erledigender Grundrechtseingriff vorliegt. Ein solcher folgt auch nicht aus der Betroffenheit von Art. 13 Abs. 1 GG, wenn – wie hier – der Beschwerdeführer die Unverletzlichkeit der Wohnung gerade nicht substantiiert rügt.





    Wer es nicht schafft sich vorzubereiten,ist dafür vorbereitet, es nicht zu schaffen.
    Aber, was weiß ich schon [smilie_happy]


    Gruss Jocky

  • „Die Stärke oder Schwäche einer Gesellschaft hängt mehr vom Niveau ihres spirituellen Lebens als von ihrem Industrialisierungsgrad ab. Weder eine Marktwirtschaft noch allgemeiner Überfluss stellen die größte Errungenschaft des menschlichen Lebens dar. Wenn die spirituellen Kräfte einer Nation erschöpft sind, kann sie weder durch die vollkommenste Regierungsstruktur noch durch irgendeine industrielle Entwicklung vor dem Zusammenbruch bewahrt werden. Ein Baum mit einem faulen Kern kann nicht überleben.“


    ~ Aleksandr Solschenizyn


    ⚜️ @CanalMajestosaMente⚜️





  • Wer es nicht schafft sich vorzubereiten,ist dafür vorbereitet, es nicht zu schaffen.
    Aber, was weiß ich schon [smilie_happy]


    Gruss Jocky

  • Lieber Jocky , ich probiere schon immer, aber auf iPhone oder iPad lässt sich die Schriftgrösse nicht formatieren…. ;(

    Nächstesmal probiere ich es mit zwischenspeichern…

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    Braavos

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