Wieso tust du dich so schwer damit zuzugeben, falsch gelegen zu haben?
Wenn Eltern ihre Kinder in BaWü von Reli abmelden können (ab 14 die Kinder das sogar selbst machen können), dann ist es eben kein Pflichtfach. Damit scheint das Grundgesetz und insbesondere der in Rede stehende Art. 7 Abs. 2 in BaWü doch zu gelten.
Mal sehen, ob der Weizenbiertrinker (WBT) antwortet, ob die Vorschrift auch in Bayern gilt und er damit von seiner hartnäckig wiederholten Behauptung abrückt, Reli sei (in Bayern?) Pflichtfach.
Also - meine Kinder sind in Bayern, meine kleine das letzte Jahr eingeschult worden. Als allein sorgeberechtigter hab ich mich natürlich auch selber um den Kram gekümmert und weiß es daher genau.
- Jede Schule (muss) verpflichtend Religion anbieten, dabei ist es egal, ob ev oder kath (in umserer Dorfschule ist es kath.)
- Jede Schule kann Ethik anbieten
- Die Sorgeberechtikten können entscheiden, ob das Kind am angebotenen Religionsunterricht teilnimmt.
- Falls nein: Falls es Ethik gibt, dann Ethik verpflichtend. Falls es kein Ethik gibt: Freistunde
- Falls ja: falls das Kind getauft ist, nimmt es am Untereicht Teil. Falls es nicht getauft ist, braucht’s eine Genehmigung vom Bistum und nimmt dann am Unterricht teil.
Ab 14 trifft das Kind die Entscheidungen der Sorgeberechtigten selber
So sieht’s aus und nicht anders.