Alles anzeigenDifferenzbesteuerung
"Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass für Silbermünzen nur in Ausnahmefällen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent angewendet werden darf."
"Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder darauf hingewiesen, dass für Münzen, die keine Sammlerstücke von "münzkundlichem Wert" sind und aus dem Ausland in die EU eingeführt werden, ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu erheben sei und nicht wie bisher oft ein ermäßigter von 7 Prozent."
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