Falsch erklärt.
Selbstverständlich kannst du über die Beleihung richtig gut steuern. Nur wer privat ohne hohe Grundschuld (im Verhältnis zum Wert der Immobilie) finanziert, kommt durch. Wer hohe Grundschulden benötigt, ist an den Erbbaugeber gebunden und muss mitspielen oder es sein lassen. Einfach mal lesen und sacken lassen :
ImmoTipsBeitrag_2013-4_erbbaurecht.pdf
Nö. Denn ich habe zum Themenkomplex Beleihung gar nichts geschrieben...